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Kanton soll Natur und Heimat schützen

In der Oktobersession wird der Grosse Rat das neue Natur- und Heimatschutzgesetz beraten. Neu soll ein Inventar für schützenswerte Objekte erstellt werden. Die zuständige Kommission befürwortet die Vorlage.

Südostschweiz
12.10.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Chur. – Die kantonalen Bestimmungen über den Natur- und Heimatschutz sind teilweise überholt, lückenhaft und auf mehrere Erlasse zerstreut. Den Anforderungen des Bundesrechts vermögen sie nicht mehr zu genügen. Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat an zwei Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Grossrat Simi Valär und im Beisein von Regierungsrat Claudio Lardi den Entwurf zum kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Kantonsparlament wird sich in der Oktobersession mit der Vorlage befassen.

Inventar für Schutzobjekte

Neu ist im kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetz die Einführung kantonaler Inventare für schutzwürdige Objekte (Schutzobjekte) vorgesehen. Solche Objekte können gemäss der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat Landschaften, natürliche Lebensräume, Naturelemente, Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten sein. Die Inventare werden laufend überprüft und angepasst.Die Kommission zeigt sich mit den Zielen und Schwerpunkten der Vorlage weitgehend einverstanden, wie es in einer Mitteilung der Standeskanzlei Graubünden heisst. Uneinigkeit herrsche einzig im Bereich der Wirkung der Unterschutzstellung. Die Kommissionsmehrheit will die Eigentümer eines unter Schutz gestellten Objektes «soweit zumutbar» zu dessen Erhalt und zum Eingreifen von Schutzmassnahmen verpflichten. Die Kommissionsminderheit verlangt die ersatzlose Streichung dieser Bestimmung.

Ungenügender Rechtsschutz

In der Vernehmlassung wurden in verschiedenen Stellungnahmen die ungenügenden Mitwirkungsrechte der Betroffenen bei der Erstellung der Inventare beanstandet beziehungsweise der ungenügende Rechtsschutz der Betroffenen gegenüber solchen Inventaren. Einzelne Mitwirkende – insbesondere die SVP und die BDP sowie einzelne Gemeinden – zweifelten in ihren Vernehmlassungsantworten die Notwendigkeit eines kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes grundsätzlich an. (bcm)

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