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Gesundheitsberufe: Bundesrat stellt Gesundheitsberufegesetz zur Diskussion

Ein neues Gesundheitsberufegesetz soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.

Südostschweiz
14.12.13 - 01:00 Uhr

nicolas hehl

Der Vorentwurf, den der Bundesrat gestern in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht einheitliche Anforderungen an die Ausbildung vor. Zudem regelt er die Voraussetzungen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung.

Das Gesundheitsberufesgesetz erfasst die Ausbildung von Pflegefachfrauen und -männern, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen sowie der Fachleute für Ernährungsberatung auf Bachelor-Stufe an den Fachhochschulen, wie der Bundesrat gestern mitteilte.

Das Gesetz soll lediglich die zentralen Bildungsinhalte festlegen, die in der Ausbildung vermittelt werden. Einer davon ist die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb, aber auch unter den verschiedenen Berufsgruppen.

Die konkret geforderten berufsspezifischen Kompetenzen werden zusammen mit den Fachhochschulen und den betroffenen Organisationen erarbeitet und auf Verordnungsstufe geregelt.

Neben der Ausbildung regelt das Gesetz die Voraussetzungen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Dafür müssen die Gesundheitsfachleute über bestimmte beruflichen Kompetenzen verfügen. Der Bundesrat sieht dafür ausserdem eine Bewilligungspflicht vor. Pflegeausbildungen an Fachschulen sollen dabei jenen an Fachhochschulen gleichgestellt werden. Damit will der Bundesrat dem Personalmangel in der Branche begegnen. Die Regelung der Berufsausübung ohne eigene fachliche Verantwortung bleibt hingegen den Kantonen überlassen. Das ist vor allem für die öffentlichen Spitäler von Bedeutung.

Schaffung von Berufsregister offen

Dank einheitlicher Anforderungen soll mehr Transparenz über die in den Studiengängen erworbenen Berufsqualifikationen bestehen, was die Einstellung ausländischer Fachkräfte erleichtert. Die Qualität der Schweizer Studiengänge soll mit einer obligatorischen Akkreditierung gesichert werden.

Zur Diskussion stellt der Bundesrat auch die Schaffung eines Gesundheitsberuferegisters. In diesem würden unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Februar.

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