Erstmals elektronische Fussfesseln im Einsatz
Die St. Galler Jugendanwaltschaft geht neue Wege: Zwei mutmassliche Straftäter wurden elektronisch überwacht anstatt ins Heim gesteckt. Die Jugendlichen konnten dadurch ihre Lehre fortsetzen.
Die St. Galler Jugendanwaltschaft geht neue Wege: Zwei mutmassliche Straftäter wurden elektronisch überwacht anstatt ins Heim gesteckt. Die Jugendlichen konnten dadurch ihre Lehre fortsetzen.
St. Gallen. – Im Kanton St. Gallen sei das sogenannte «Electronic Monitoring» (EM) vorher noch nie angewandt worden, weder bei Jugendlichen noch bei Erwachsenen, sagte der Leitende Jugendanwalt Stephan Ramseyer.
Normalerweise wird das EM als überwachter Vollzug ausserhalb der Vollzugseinrichtung angewandt. «Wir wollten den Versuch wagen, Jugendliche, die noch nicht bestraft sind, statt in einem Heim mit elektronischen Fesseln zu überwachen», sagte Ramseyer.
Der Versuch sei geglückt. Die beiden Jugendlichen, die in eine Serie von Raubüberfällen auf Passanten verwickelt waren, hätten sich an die Vorgaben gehalten. «Die Jugendlichen konnten ihre Ausbildung fortsetzen und zu Hause wohnen», sagte Ramseyer.
Kosten sparen
Die St. Galler Jugendanwaltschaft hat mit den elektronischen Fesseln, welche vom Kanton Baselland gemietet wurden, auch Kosten eingespart: Die elektronische Überwachung ist rund zehnmal billiger als eine Unterbringung in einem Jugendheim.
«Wir haben eine Risikoabschätzung gemacht, bevor wir uns für die elektronische Überwachung entschieden haben», sagte Ramseyer. Die Sicherheit gehe vor. Ein weiterer Jugendlicher, der bei der Raubserie mitbeteiligt war, konnte aufgrund der Schwere seiner Delikte nur teilweise von der elektronischen Überwachung profitieren.
Der heute 18-Jährige ist seit November in verschiedenen Heimen untergebracht. Er hat seine Lehrstelle verloren. Ihm werden unter anderem mehrfacher qualifizierter Raub vorgeworfen. Die Anklage fordert einen unbedingten Freiheitsentzug von drei Jahren.
Dauerhafte Einführung geplant
Die Kantone sollen die elektronische Überwachung in Zukunft dauerhaft einsetzen können. Die gesamtschweizerische Einführung ist Bestandteil der laufenden Strafrechtsrevision. Seit 1999 ist das EM versuchsweise zuge-lassen. Neben dem Kanton Baselland kennen die Kantone Waadt, Bern, Tessin, Genf, Solothurn sowie Basel-Stadt die elektronische Fussfessel.(sda)
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