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Eine Namensänderung ist kein Indiz für eine Ehekrise

Das neue Namensrecht machts möglich: Im 34. Ehejahr hat Maria Roth-Bernasconi ihren Ledignamen wieder.

Südostschweiz
05.02.13 - 01:00 Uhr

Von Karen Schärer

Bern. – Die Heirat machte Maria Bernasconi 1980 zu Maria Roth. Als mit der Zeit Allianznamen geläufig wurden, nannte sie sich Roth-Bernasconi. «Das bleibt auch mein politischer Name. Der Name ist eine Marke», sagt die Genfer SP-Nationalrätin. Offiziell heisst sie aber seit vergangenem Freitag wieder Maria Bernasconi. Auf dem Zivilstandsamt in Lancy (Genf) hat die 57-Jährige mittels Namenserklärung ihren Mädchennamen wieder angenommen.

Dies ist mit dem neuen Namensrecht möglich geworden, welches auf dem Grundsatz basiert, dass jedermann seinen Nachnamen sein Leben lang behält. Die Heirat hat damit keinen Einfluss mehr auf den Nachnamen. Es gibt aber weiterhin die Option, einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Auch Allianznamen (etwa: Calmy-Rey) dürfen weiterhin geführt werden.

Online mit dem Mädchennamen

Ihre Namensänderung hat sie auf ihrer Website publik gemacht. Nach der kurzen amtlichen Handlung sei sie «ein bisschen euphorisch» gewesen, sagt Bernasconi. Was sich für sie nun ändere? «Ich existiere als Person wieder», sagt sie. Im Familienbüchlein, bei der Krankenkasse, auf dem Steueramt: Überall war sie als Frau Roth eingetragen. Eine Identität, mit der sie sich auch 33 Jahre nach Eheschliessung nicht anfreunden konnte. «Ich bin eben schon eine Bernasconi», sagt sie und verweist auf Brüder und Schwestern, auf Wurzeln im Tessin. Die Namensänderung bringe sie diesen Wurzeln wieder näher. Zudem habe sie die Arbeiten zum neuen Namensrecht im Parlament eng begleitet und wollte auch aus Gründen der Konsequenz ihren Ledignamen wieder annehmen. Ihr Mann sei mit der Namensänderung selbstverständlich einverstanden. «Unsere Beziehung braucht das nicht, den gemeinsamen Namen», sagt Maria Bernasconi. Nach dem Gang aufs Zivilstandsamt brachte sie ihm einen Strauss Rosen.

180 Änderungen in Zürich

Die Zivilstandsämter Zürich und Bern-Mittelland verzeichneten in den Wochen seit Jahresbeginn ein grosses Interesse an Namensänderungen. In Zürich wurden 180 Termine vereinbart. «Ich erwarte, dass das Interesse nun abflaut. Denn: Wer schon lange auf die Möglichkeit gewartet hat, eine Namensänderung vorzunehmen, war jetzt da», sagt Roland Peterhans, Leiter des Zivilstandsamts der Stadt Zürich. Auch in der Stadt Bern gab es im Januar einen Ansturm auf das Zivilstandsamt. Peterhans sagt: «Die Zivilstandsämter Bern und Zürich betreuen je rund 400 000 Einwohner und sind damit mit Abstand die zwei grössten Ämter in der Schweiz. Von daher ist es schon mal klar, dass hier die Nachfrage deutlich grösser ist als bei kleineren Zivilstandsämtern.» Denkbar sei auch, dass der urbane Aspekt bei der grösseren Nachfrage nach Namensänderungen in Zürich und Bern mitspiele.

In Basel rechnet man damit, dass 2013 rund drei Mal mehr Namensänderungen durchgeführt werden als vor der Revision des Namensrechts. Das neue Recht sorgt für Gleichstellung zwischen Frau und Mann – auch mit umgekehrten Vorzeichen: Wollen unverheiratete Paare mit gemeinsamem Sorgerecht, dass ihr Kind den Namen des Vaters trägt, ist dies neu möglich. Allerdings müssen sie die Änderung bis Ende 2013 vornehmen. Dieselbe Frist gilt für Paare in eingetragener Partnerschaft, die einen gemeinsamen Namen tragen wollen.

Der Grossteil der Namensänderungen betrifft Verheiratete, Geschiedene und Verwitwete, die ihren Ledignamen wieder annehmen wollen.

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