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Die Krankenkassen machen Front gegen dubiose Makler

Die ÖKK will zusammen mit anderen Krankenkassen gegen dubiose Versicherungsvermittler vorgehen. Denn die Krankenversicherungen haben dieser Tage indirekt Rückendeckung vom Bundesgericht bekommen.

Südostschweiz
10.10.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Von Dario Morandi

Chur. – Die Krankenversicherungen kämpfen seit geraumer Zeit mit einem grossen Problem: Dabei geht es um Versicherungsvermittler, die sich zu Unrecht als Vertreter von renommierten Krankenversicherungen ausgeben, um so das Vertrauen von potenziellen Kunden zu erschleichen. Diese werden dann mit zum Teil fragwürdigen Methoden zu einem Kassenwechsel gedrängt. Der Krankenversicherer ÖKK machte das Problem im letzten Sommer via «Südostschweiz» erstmals publik. Das Unternehmen stellte damals rechtliche Schritte gegen solche Makler in Aussicht.Die von der ÖKK ist Visier genommene Maklerzentrum Schweiz AG wiederum verwahrte sich gegen den Vorwurf, sie würde mit unlauteren Methoden auf Kundenfang gehen. Ein Firmensprecher wies die Unterstellung mit Vehemenz zurück.

Einen Entscheid provoziert

Aber nun können die Versicherungen zumindest einen Etappensieg verbuchen. Das Bundesgericht hat jüngst eine von der Gesundheitsorganisation Swica provozierte, provisorische Verfügung des Handelsgerichts St. Gallen gegen die Maklerzentrum Schweiz AG geschützt. Gemäss diesem ersten vorläufigen Entscheid, der der «Südostschweiz» vorliegt, darf sich die Organisation weder als Vertreterin der Swica ausgeben, noch bei Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Gutschriften oder Rabatte in Aussicht stellen. Als unlauteres Vorgehen eingestuft wird ferner, die Kunden sogenannte «Gesprächsprotokolle» unterzeichnen zu lassen, die sich im Nachhinein als Versicherungsanträge entpuppen, um hier nur einige Beispiele aus dem «Repertoire» der Vermittler zu nennen.

Hauptverhandlung steht noch bevor

Gewonnen ist der Kampf gegen die fragwürdigen Methoden der Makler mit dem Entscheid zugunsten der Kassen aber noch nicht. Wie Swica-Mediensprecherin Gaby Szöllösy erklärt, muss das St. Galler Handelsgericht während einer Hauptverhandlung noch abschliessend über den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs befinden, den die Swica nach zahlreichen Beschwerden aus den Reihen der Kundschaft dort deponiert hat. Das Bundesgericht habe bis jetzt erst die vorsorglichen Massnahmen des Handelsgerichts gutgeheissen, sagt Szöllösy. Aber der Entscheid aus Lausanne sei immerhin ein erster Meilenstein auf dem Weg zur Lösung dieses Problems.

Eine «bessere Markthygiene»

Bei der ÖKK ist der Entscheid mit grosser Genugtuung aufgenommen worden. «Wir versprechen uns davon eine bessere Markthygiene», erklärt Kommunikationschef Peter Werder. «Denn wir wollen nicht, dass noch mehr Kundinnen und Kunden auf die Versprechungen von unseriösen Vermittlern hereinfallen.» Mit solchen Maklerorganisationen habe man schon seit Jahren grosse Probleme. ÖKK und Swica versuchten zwar unabhängig von einander die Sache zunächst mit Gesprächen gütlich zu regeln. Aber ohne Erfolg. Das zeigt ein Briefwechsel zwischen den Rechtsvertretern der ÖKK und dem Maklerzentrum. Dieses sei nicht bereit gewesen, sich schriftlich zu Verhaltensnormen zu bekennen, so Werder. Er gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass die Probleme auch nach dem Bundesgerichtsentscheid nicht aus der Welt geschafft sind. Damit sei aber immerhin eine Grundlage geschaffen worden, um gegen solche Machenschaften vorgehen und so die Tätigkeit von seriösen Versicherungsmaklern zu schützen. Denn: «Gegen diese haben wir nichts einzuwenden.»

Als Beweis vor Gericht vorbringen

Gemäss Werder wollen die Krankenversicherer nun auf rechtlicher Ebene gemeinsam vorgehen. «Zusammen mit der Swica, der EGK und der Concordia sammeln wir Fälle von fragwürdigen Beratungen, um diese vor Gericht als Beweis für solche Geschäftspraktiken vorbringen zu können.» Die Swica ist jedenfalls froh, dass sich auch andere Kassen in dieser Angelegenheit zu Wort melden. Das Problem lasse sich nur mit vereinten Kräften aus der Welt schaffen, heisst es in der Branche.

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