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Churerin von Gericht nach Messer-Attacke milde beurteilt

Im Streit um einen Hund hatte eine Drogenkonsumentin aus Netstal ihren Glarner Freund mit einem Messerstich verletzt. Nun wurde die Churerin zu 14 Monaten Haft verurteilt. Diese werden aber zugunsten einer Therapie aufgeschoben.

Südostschweiz
11.10.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Von Attila Szenogrady

Zürich. – Fast fünf Jahre lang war die heute 41-jährige Angeklagte aus Netstal mit dem um sieben Jahre älteren Geschädigten aus Schwanden fest befreundet. Die gemeinsame Grundlage der schwierigen Beziehung war der Alkohol. Bei der Frau kam auch der Konsum von harten Drogen hinzu. Als Folge davon kam es zwischen den beiden Personen immer wieder zu heftigen Streitereien.Am 26. Juni 2009 eskalierte die Situation. Die Angeklagte und der Geschädigte gerieten sich in Zürich gegenseitig in die Haare. Der kräftige Möbelschreiner gewann zuerst die Oberhand, indem er seiner Freundin eine schallende Ohrfeige verpasste. Daraufhin holte die Frau plötzlich ein Klappmesser aus der Bauchtasche und stach damit ihrem Freund in die rechte Schulter. Er hatte Glück und kam mit einer oberflächlichen Verletzung davon.Die späteren Ermittlungen ergaben, dass beide Beteiligten massiv angetrunken waren und sich der ganze Streit offenbar um einen Hund namens Laska gedreht hatte.

Auch Drohungen eingeklagt

Der Vorfall bedeutete das Ende der Partnerschaft. Allerdings soll die Angeklagte ihren Ex-Freund noch mehrfach bedroht haben. So zum Beipsiel im vergangenen Dezember, als sie ihm ein Foto mit einem aufgeklappten Messer zustellte.Im Februar 2010 wurde die Angeklagte noch deutlicher. So traf sie in ihrer Wohnung in Netstal auf den Geschädigten und forderte diesen auf, den Hund Laska zurückzugeben. Andernfalls werde sie ihn abstechen. Nach einer weiteren Todesdrohung griff die Polizei ein und versetzte die IV-Rentnerin in Untersuchungshaft.

Langjährige Drogenkarriere

Am Donnerstag stand die gebürtige Churerin vor dem Bezirksgericht Zürich und legte bei der eingeklagten Körperverletzung ein Geständnis ab. Die langjährige Drogenkonsumentin sprach von einem «Saich» und versprach, dass sie nun nach einer langjährigen Drogenkarriere von Heroin und Alkohol endlich loskommen möchte.Die Angeklagte hatte Glück: Ihr im Gerichtssaal anwesender Ex-Partner verzieh ihr offenbar und zog seine Anträge wegen den Drohungen zurück. Auch verzichtete er sogar auf eine finanzielle Entschädigung. Was aber hängen blieb, war die Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe. Laut Anklage ein Offizialdelikt, das die Richter zu beurteilen hatten.

Therapie statt Knast

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Allerdings vergebens, da das Gericht aufgrund der entfallenen Drohungen nur noch 14 Monate für die Körperverletzung verfügte.Völlige Einigkeit herrschte aber in Bezug auf eine ambulante Entzugstherapie. So wurde die Angeklagte sogleich aus der Haft entlassen. Allerdings unter der Auflage, sich unverzüglich in eine Suchtbehandlung zu begeben. Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger sprach von einer letzten Chance für die Angeklagte, die wieder bei ihren in Graubünden wohnhaften Eltern einziehen will.

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