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Vermögensabtretungen zu Lebzeiten – Was gilt es dabei zu beachten?

Viele Personen beschäftigen sich mit der Frage, ob sie bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens weitergeben sollen.

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09.12.22 - 15:51 Uhr
Eine professionelle Beratung hilft, Vermögensabtretungen vorzubereiten.
Eine professionelle Beratung hilft, Vermögensabtretungen vorzubereiten.
Bild: zVg GKB

von Roger Lüdi, Senior Finanzplaner bei der Graubündner Kantonalbank

Eine Abtretung bereits zu Lebzeiten ermöglicht den Abtretenden in erster Linie, bei der Zuteilung von Vermögenswerten mitzubestimmen und möglichen späteren Konflikten vorzubeugen. Teilweise können dadurch auch Träume, wie beispielsweise ein Eigenheim, verwirklicht werden. Je nach Konstellation lassen sich auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Die folgenden Punkte gilt es zu beachten:

Begünstigungsarten und Steuerfolgen

Massgebend für die Art der Begünstigung sind die Bedürfnisse beider Parteien. Im Weiteren beeinflussen Einkommenssituation und Struktur des Vermögens die Art der Zuwendung. Die Mitbestimmung bei der Zuteilung von Vermögenswerten steht bei den Abtretenden im Vordergrund. Bei Zuwendungen an die Kinder ist auch deren Gleichbehandlung eine wichtige Komponente. 

Die häufigsten Formen von Zuwendungen sind Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft (Erbvorbezug) und Schenkungen. Die Entscheidung, welche Form die Richtige ist, hängt von den individuellen Absichten und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Aufgrund der Gesetzesanpassung per 1.1.2023 bietet das neue Erbrecht noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. 

Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für weiter entfernte Verwandte ist die Steuerpflicht abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bei Abtretungen von Liegenschaften ist zudem auf die Grundstückgewinnsteuer zu achten.

Einkommenssicherung im Ruhestand

Das Renteneinkommen reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten im Ruhestand zu decken. Nach der Erwerbsaufgabe wechseln daher die meisten Menschen in die Phase des Kapitalverzehrs. Gleichzeitig soll aber auch etwas für die Liebsten übrig bleiben. Es gilt sicherzustellen, dass eine Vermögenszuwendung zu Lebzeiten überhaupt realistisch ist, sprich, dass die Lebenshaltungskosten nach der Abtretung ausreichend gesichert sind. 

Liegenschaftsabtretung hat Folgen

In der Regel erfolgen Abtretungen von Liegenschaften in Form eines teilentgeltlichen Rechtsgeschäftes. Das heisst, mit der Übernahme der Liegenschaft wird auch eine Hypothek übernommen. Bei Abtretung des Eigenheims werden als entgeltlicher Anteil auch immer wieder Wohn- oder Nutzniessungsrechte für die Abtretenden eingeräumt.

Die Abtretung einer Liegenschaft mit bestehender Hypothek hat einen Schuldnerwechsel zur Folge. Somit muss die Bank vor der Abtretung eine Kreditprüfung vornehmen. Ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht hat zusätzlich Einflüsse auf die Finanzierbarkeit respektive auf den Wert der Liegenschaft, die berücksichtigt werden müssen.

Unabhängig von den Vermögenswerten, die man abtritt: Eine frühzeitige Planung hilft, die richtigen Entscheide zu treffen und Steuerüberraschungen zu vermeiden.

«Vorsorge» vor sich stets änderndem Hintergrund
«Vorsorgen» beschäftigt die Menschen immer stärker. Sei es in der Jugend, während der Erwerbstätigkeit, im Alter, beim Erwerb von Wohneigentum, bei Krankheit, Jobverlust, Heirat, Scheidung oder Steuerfragen: Die finanzielle Situation und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich ständig. 

Mehr Informationen
Graubündner Kantonalbank 
Postfach, 7001 Chur
Telefon +41 81 256 88 56
vorsorgeberatung@gkb.ch
gkb.ch/vorsorgen 

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