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Die Gebäudeversicherung ist eine Solidargemeinschaft

Zum finanziellen Schutz der Solidargemeinschaft der Hauseigentümerschaft sind nur «echte» und gesetzlich definierte Schäden gedeckt, welche durch ein versichertes Ereignis entstanden sind.

Wohnen
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14.04.22 - 08:00 Uhr
Mit dem Versichern von Gebäuden, der Verhütung und Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden sowie dem Feuerwehrwesen hat die GVG einen Dreiecksauftrag.
Mit dem Versichern von Gebäuden, der Verhütung und Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden sowie dem Feuerwehrwesen hat die GVG einen Dreiecksauftrag.
123rf

von Markus Feltscher, Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden

Die Mission der GVG lautet: Sie versichert als selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt Gebäude im Kanton Graubünden umfassend und für eine möglichst günstige Prämie gegen Feuer- und Elementarschäden. Mit dem Versichern von Gebäuden, der Verhütung und Bekämpfung von Feuer- und Elementarschäden (Prävention) sowie dem Feuerwehrwesen (Intervention) hat sie einen Dreieckauftrag.

Existenzen sichern

Dem Versicherungsauftrag kommt die GVG bei Feuer- und Elementarschäden sehr umfassend nach. Ein Total- oder Grossschaden kann eine/n Gebäudeeigentümer/in finanziell ruinieren. Die Solidargemeinschaft der nicht betroffenen Versicherten sichert deshalb die Existenz der Geschädigten. 
Die Nichtbetroffenen haben den legitimen Anspruch, dass die Schadenabwicklung korrekt abläuft und gesetzlich nicht gedeckte Schäden folgerichtig auch nicht entschädigt werden. Deshalb haben die Versicherten via ihre gewählten Vertreter im Grossen Rat (Gesetz) und in der Regierung (Verordnung) Regeln aufgestellt, was als versicherter Schaden gilt und was nicht gedeckt werden darf. Mit diesem Einfluss via Gesetz des Versicherungsnehmenden lebt die GVG ihre Vision «nachhaltig sichern – demokratisch versichern». 

Schäden durch Naturgefahren

Die Gebäude sind gegen Schäden versichert, welche durch Naturgefahren entstehen (Sturmwind, Hagel, Hochwas-ser/Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Erdfall und Rüfen). Zudem sind auch Feuerschäden sehr umfassend versichert. 

Schäden durch langsame Prozesse

Zum finanziellen Schutz der Solidargemeinschaft werden Schäden nicht als gedeckt betrachtet, welche nicht heftig sind oder voraussehbar und abwendbar gewesen wären. Man spricht auch von den langsamen Prozessen und von Gebäuden, welche nicht nach den Regeln der Baukunde (SIA-Norm) erstellt wurden. Dazu gehören schlechter Baugrund, Bergdruck, Kriechschnee, Wasserinfiltration, fehlerhafte Konstruktion, ungeeignete Fundamente, mangelhafter Unterhalt und Abrutschschäden von Eis und Schnee ohne geeignete Rückhaltevorrichtungen. 

Definition der versicherten Gefahren

Die versicherten Gefahren sind gesetzlich definiert. Sturmwind gilt ab einem 10-Minuten-Mittel von 63 km/h oder Böenspitzen von mindestens 100 km/h als gedecktes Ereignis. Der zulässige Schneedruck wird in den Tragwerksnormen der SIA definiert, was je nach Höhenlage stark differiert. Diese Regeln sind für den nichtbetroffenen Prämienzahlenden sicher einsichtig. Er möchte nicht, dass seine Prämie erhöht wird, um «unechte» Schäden zu bezahlen und die GVG zu einer Renovationsversicherung zu machen. Betroffene dagegen sehen verständlicherweise im Moment nur ihren Scha-den und verstehen nicht, dass sie trotz Prämienzahlung nichts erhalten. Die GVG-Schadenexperten begutachten die Situation vor Ort und erklären der Hauseigentümerschaft die Beweggründe einer Ablehnung gerne. 

Gründe, um Schäden zu bezahlen 

Die GVG als Versicherung für alle Bündner Gebäudeeigentümer/innen arbeitet in Schadenfällen nach dem Grundsatz: «für den Kunden». Sie sucht nach Gründen, Schäden zu bezahlen und nicht nach Gründen, solche abzulehnen respektiv nicht zu bezahlen. Aber vom Gesetz eindeutig ausgeschlossene Schäden darf sie nicht übernehmen und unterstützt damit auch ihren Auftrag für sicheres Wohnen und günstige Prämien im Kanton. 

 

Gebäudeversicherung Graubünden
Ottostrasse 22, 7001 Chur, 
Telefon 081 258 90 00
info@gvg.gr.ch

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