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Mietzahlungen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Wer die Miete nicht zahlt, erhält eine Kündigung und muss die Wohnung verlassen. So ist es in der Regel, doch haben nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter Rechte.

Wohnen
Südostschweiz
20.04.17 - 14:27 Uhr
Wohnen
Bei drohendem oder eingetretenem Konkurs des Mieters sollten Sie sich sowohl als Eigentümer wie als Mieter an die Rechtsprechung halten und miteinander kommunizieren.

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Rechte und Pflichten von Mietern
Die monatliche Mietzahlung macht einen großen Teil Ihrer Lebenshaltungskosten aus und muss monatlich im Voraus an den Vermieter überwiesen werden. Dabei ist der Stichtag im Mietvertrag der Zeitpunkt, zu dem die Mietzahlung auf dem Vermieterkonto eingegangen sein muss. Ist dies nicht der Fall, liegt bereits bei einem Tag Verspätung ein Zahlungsverzug vor. Bei einmaligem Zahlungsverzug muss der Vermieter eine Abmahnung mit 30-tägiger Frist zur Kündigung anberaumen und Ihnen die Chance geben, die Aussenstände in diesem Zeitraum zu begleichen. Können Sie als Mieter generell nicht mehr zahlen, weil der Wohnraum beispielsweise zu teuer oder Ihr Arbeitsplatz gekündigt worden ist, müssen Sie den Vermieter über Ihren Konkurs informieren. Die Information erfolgt schriftlich und ohne explizite Aufforderung von Seiten des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Denn rein rechtlich betrachtet sind Sie Ihrer Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzins nicht nachgekommen, wodurch der Eigentümer entsprechend reagieren und den Mietvertrag mit Ihnen kündigen kann. Doch als Mieter sind Sie nicht vollständig rechtlos, sondern müssen die Gelegenheit für einen Ausgleich in einer angemessenen Frist erhalten. Bei einem Konkurs ist die fristgemässe Zahlung der Miete nicht möglich. Ihr Vermieter muss Ihnen ordentlich kündigen und Sie müssen die Kündigung akzeptieren und den Wohnraum bis zum vorgegebenen Stichtag räumen.

Die Kündigung: Wie Vermieter angemessen auf Mieter-Konkurs reagieren
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Mietern die Chance auf einen Ausgleich zu geben. Die Abmahnung mit Hinweis zur bevorstehenden Kündigung muss eine Frist von 30 Tagen beinhalten. Weiter ist es notwendig, dass Sie bei Ehepaaren nicht nur Ihren direkten Vertragspartner, sondern auch den Mitmieter und Ehepartner in Ihrem Anschreiben einbeziehen. Sucht Ihr Mieter das persönliche Gespräch, sollten Sie diesem Weg offen gegenüberstehen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen. In vielen Fällen sind verspätete oder ausbleibende Mietzahlungen keine Böswilligkeit und laufen nicht darauf hinaus, dass der Mieter zahlungsunwillig ist. Eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit muss keinen Vertrauensbruch darstellen, sondern kann als Anlass für eine gemeinsame Lösung genutzt werden. Erachten Sie eine Kündigung als zwingend notwendig, weil der Mieter beispielsweise mehrere Monate oder regelmäßig im Rückstand ist, senden Sie das Schreiben fristgemäß und nachweisbar.

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