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Tipps für Mieter: Ihre Rechte und Pflichten bei der Hausordnung

In dem Moment, in welchem Sie Ihre Unterschrift unter einen Mietvertrag setzen, stimmen Sie dadurch je nach Wohnsituation eventuell auch der sogenannten Hausordnung zu. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn mehrere Parteien gemeinsam in einem Haus wohnen.

Wohnen
Südostschweiz
14.09.16 - 10:15 Uhr
Wohnen
Die Hausordnung sorgt für ein harmonisches Zusammenleben zwischen mehreren Parteien in einem Haus.

Damit es in solchen Mehrfamilienhäusern nicht zum Streit kommt, werden in der Hausordnung die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben festgesetzt. Wer sich nicht daran hält, dem droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses.

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Wofür überhaupt eine Hausordnung?
Als Bewohner eines Mietobjektes unterschreiben Sie vor Ihrem Einzug einen Mietvertrag, der sowohl Ihre Pflichten als auch Ihre Rechte während des Mietverhältnisses regelt. Anders ist das bei Wohnungseigentümern. Diese können natürlich frei über ihre Wohnräume verfügen und müssen sich eigentlich an keine anderen als die gesetzlichen Regelungen halten. Problematisch wird das allerdings, sobald mehrere Familien auf engem Raum beieinander wohnen oder zum Beispiel Flur, Aufzug oder Gärten gemeinschaftlich nutzen. Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, aber auch Verschmutzung der Treppenhäuser – all das sind dann häufige Streitpunkte zwischen Nachbarn. Die gesetzlichen Regelungen sind für den gegenseitigen Schutz oft nicht ausreichend. Die Hausordnung soll daher die rechtlichen Lücken schliessen und ein friedliches sowie harmonisches Zusammenleben vieler verschiedener Parteien beziehungsweise Familien in einem Haus ermöglichen. Das Problem allerdings ist: Rechtlich bindend ist diese Hausordnung nur, wenn sie von einem Mieter eigenhändig unterschrieben wurde. Das ledigliche Aushängen der Hausordnung am schwarzen Brett, im Treppenhaus oder auch an der Haustür reicht dafür nicht aus. In einem Mehrfamilienhaus, welches sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen beherbergt, ist zudem das Problem, dass die Hausordnung für Wohneigentümer nur bindend ist, wenn sie dies schriftlich bestätigt haben.

So gehen Sie bei Verstössen gegen die Hausordnung vor
Was also können Sie tun, wenn sich Ihre Nachbarn schlichtweg nicht an die Hausordnung halten?

  1. Ihr erster Gang führt dann am besten zu dem Übeltäter selbst. Weisen Sie diesen freundlich aber bestimmt auf sein Fehlverhalten hin und versuchen Sie Ihre Sichtweise verständlich zu schildern.

  2. Sollte sich die Situation daraufhin noch nicht verbessern, können Sie sich zudem schriftlich an Ihren Nachbarn wenden. Empfehlenswert ist hierfür der Postweg via Einschreiben.

  3. Dokumentieren Sie zudem die Missstände, zum Beispiel durch Videoaufnahmen, Bilder, E-Mails oder sonstige zur Situation passende Beweismittel. Achten Sie aber natürlich darauf, dass Sie hierbei im Rahmen der der Legalität bleiben und nicht die Privatsphäre Ihrer Nachbarn verletzen.

  4. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über das Fehlverhalten der Nachbarn und setzen Sie ihm eine Frist für die Klärung der Situation und eine Stellungnahme. Auch dieses Schriftstück sollten Sie per Post mit Einschreiben versenden.

  5. Sollten selbst hierauf weder Massnahmen ergriffen noch eine Besserung der Situation erwirkt werden, haben Sie das Recht Ihren Mietzins in angemessenem Umfang zu mindern. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Anwalt fachmännisch beraten.

All diese Massnahmen können aber natürlich nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die Hausordnung für die Übeltäter überhaupt gültig ist. Andernfalls haben Sie eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder Sie leiten rechtliche Schritte ein, wenn das Verhalten Ihrer Nachbarn gesetzeswidrig ist. Oder aber Sie kündigen und suchen sich eine neue Wohnung mit netteren Nachbarn und einer Atmosphäre, in welcher Sie sich wieder wohlfühlen.

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