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Wenn es in der Wohnung kreucht und fleucht

In Wohnräumen tummeln sich manchmal ungebetene Gäste tierischer Art, beispielsweise Schaben, Motten, Mäuse oder Ratten. Dann stellt sich die Frage, wer die Schädlinge zu beseitigen beziehungsweise die Kosten dafür zu tragen hat.

Wohnen
Südostschweiz
31.03.15 - 13:34 Uhr
Wohnen
Schädlinge in der Wohnung
Bild dinotrade Ltd (C. Dittler)/pixelio.de

Ruedi Spöndlin / Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz.

«Sie Schmutzfink, das kommt Sie teuer zu stehen.» Das sagt die Liegenschaftsverwalterin zu Mieter Hans Meier. Dieser hat eines Nachts in seiner Küche unzählige Käferchen entdeckt. Als er das Licht anzündete, huschten sie gleich wieder weg. Sie waren bernsteinfarbig und etwa zehn Millimeter lang. Die Liegenschaftsverwalterin will nun auf Kosten von Hans Meier einen Kammerjäger kommen lassen. Denn sie ist überzeugt, dass er zu wenig geputzt hat und deswegen für den Schädlingsbefall verantwortlich ist. Der Beizug eines Kammerjägers ist richtig, denn bei den Tierchen handelt es sich um Küchenschaben. Diese müssen professionell bekämpft werden. Falsch ist aber, dass Mieter Hans Meier die Rechnung bezahlen muss. Die Kosten trägt nämlich die Vermieterschaft. Küchenschaben können beispielsweise mit Verpackungsmaterial, Elektrogeräten oder Feriengepäck in ein Haus gelangen. Dann verbreiten sie sich rasch entlang von Leitungen und Kanälen und können mehrere Wohnungen befallen. Wie die Käfer ursprünglich eingeschleppt wurden, ist im Nachhinein kaum feststellbar.

Wann muss die Mieterschaft zahlen?
Zulasten der Mieterschaft gehen die Kosten der Schädlingsbekämpfung nur, wenn man ihr nachweisen kann, das Ungeziefer unter Verletzung der mietrechtlichen Sorgfaltspflicht eingeschleppt zu haben. Das ist etwa der Fall, wenn Haustiere Flöhe heimbringen oder wenn ein Mieter auf dem Balkon eine Styroporschachtel lagert, welche sich eine Wespenkönigin für ihre Nestgründung aussucht.

Wann ist Selbsthilfe angesagt? 
Nicht in die Verantwortung der Vermieterschaft fällt die Bekämpfung von Flattertieren, die hin und wieder in Küchen auftauchen. Dabei handelt es sich um sogenannte Dörrobstmotten, die durch Lebensmittel ins Haus gelangen. Weil dazu keine professionelle Hilfe nötig ist, müssen die betroffenen Mieterinnen und Mieter selber gegen diese vorgehen. Es empfiehlt sich, Küchenschränke zu putzen und Lebensmittel in dicht schliessende Gefässe umzufüllen.

Vorsicht vor Ratten und Mäusen
Ernst zu nehmen sind Ratten und Mäuse. Diese können Krankheiten verbreiten und Kabel annagen, was unter Umständen zu Kurzschlüssen und Bränden führt. Gegen einzelne Tiere können Mieterinnen und Mieter selber vorgehen, indem sie Fallen stellen oder Giftköder auslegen. Nützt das nichts oder treten die Nagetiere in grösserer Zahl auf, muss die Vermieterschaft eine Schädlingsbekämpfungsfirma beiziehen. Wenn sich Ratten ausbreiten, muss meistens auch die Kanalisation repariert werden. Das ist eindeutig Sache der Vermieterschaft.

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