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Genossenschaft gründen statt neue Wohnung suchen

Als ihrem Haus eine teure Sanierung drohte, gründete eine Gruppe von Mietern kurzerhand eine Genossenschaft und kaufte die Liegenschaft. Ein Beispiel, das im angespannten Wohnungsmarkt Schule machen könnte. Denn eigentlich können alle eine Genossenschaft gründen.

Wohnen
Südostschweiz
31.03.15 - 13:26 Uhr
Wohnen
Genossenschaft
Bild:Erik Vogelsang

Rebecca Omoregie / Verantwortlich für Marketing, PR und Kommunikation beim Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Kein Wunder, wollten die Mieter am Tulpen- und Granatweg im Berner Rossfeldquartier unbedingt dort wohnen bleiben. Auf einem sonnigen Plateau oberhalb der Aare liegen die stattlichen Nachkriegshäuser neben einem Areal von Familiengärten – weitab vom Durchgangsverkehr. Doch 2010 schien das Idyll bedroht. Die Besitzerin der Liegenschaften mit insgesamt 42 Wohnungen hatte Pläne, diese umfassend zu sanieren oder angesichts des hohen Sanierungsbedarfs gar abzustossen. Als die Bewohner davon hörten, beschlossen einige ganz mutig, eine Genossenschaft zu gründen und der Besitzerin ein Kaufangebot zu unterbreiten.

Sieben Leute und drei Schritte 
Dass eine Gruppe ohne viel Erfahrung eine Genossenschaft gründet, um eine Liegenschaft zu erwerben, kommt immer wieder vor. Natürlich lässt man sich dabei am besten von Fachleuten begleiten. Aber eigentlich ist eine Genossenschaftsgründung keine Hexerei, auch wenn dies einen gewissen Aufwand mit sich bringt. In einem ersten Schritt muss die neue Genossenschaft ihre Statuten erstellen. Darin müssen der Name und der Zweck der Genossenschaft erwähnt sein. Ausserdem sollte man die Höhe des Anteilkapitals, das die Mitglieder zum Genossenschaftskapital beitragen, sowie die Kompetenzen von Vorstand und Generalversammlung festlegen. Wichtig: In den Statuten muss unbedingt auch festgehalten werden, dass die Genossenschaft gemeinnützig und nicht gewinnorientiert ist. Bei der genauen Formulierung lässt man sich am besten von Rechtsexperten beraten. Stehen die Statuten, kann in einem zweiten Schritt die Gründungsversammlung stattfinden. Dafür braucht es mindestens sieben Personen. In der Einladung zur Gründungsversammlung müssen sämtliche Traktanden aufgelistet werden. Ausserdem sollten der Statutenentwurf und allenfalls ein Gründungsbericht beigelegt werden. Von der Versammlung muss ein Protokoll erstellt werden. Mit der Anmeldung beim Handelsregister (HR) folgt nun bereits der dritte und letzte Schritt der Genossenschaftsgründung. Dazu muss die Genossenschaft das Protokoll der Gründungsversammlung, die Statuten, die Wahlannahmeerklärung der Vorstandsmitglieder sowie ein Unterschriftenblatt ans HR einsenden. Beilegen sollte man ebenfalls eine Domizilhalter- Erklärung, eine Stampa-Erklärung und eine Lex-Friedrich-Erklärung. Informationen und Muster zu diesen Formularen sind beim Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz erhältlich.

Informationen zur Gründung einer Genossenschaft, aber auch zu den Themen Finanzieren, Bauen und Verwalten finden sich im kostenlosen Online-Ratgeber vom Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

www.wbg-schweiz.ch
www.wohnbaugenossenschaft-gruenden.ch

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