Wegen Omikron entstehen neue Kurzarbeitregeln
Die Omikron-Variante des Coronavirus führt mancherorts vorübergehend zu Zwangsschliessungen. Ob in diesem Fall Kurzarbeit beantragt werden kann, ist noch nicht klar geregelt.
Die Omikron-Variante des Coronavirus führt mancherorts vorübergehend zu Zwangsschliessungen. Ob in diesem Fall Kurzarbeit beantragt werden kann, ist noch nicht klar geregelt.
Aktuell können alle Betriebe gemäss geltenden Coronamassnahmen offen sein. Anders als in den anderen Coronawellen verzichten Bund und Kantone bisher auf Zwangsschliessungen. Und doch müssen Betriebe teilweise die Läden dichtmachen, weil Omikron für viele Personalausfälle sorgt und somit zu wenig einsatzbereites Personal verfügbar ist. Doch eine solche Schliessung für einige Tage oder gar Wochen bedeutet für ohnehin schon gebeutelte Betriebe eine weitere grosse finanzielle Herausforderung. Eine grosse Erleichterung würde deshalb die Möglichkeit bieten, Kurzarbeit zu beziehen.