Wirecard-Topkader zu 140 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht München hat drei Ex-Konzernleitungsmitglieder des pleite gegangenen Zahlungsdienstleisters Wirecard zu einem riesigen Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen der Konzernchef, der Finanzchef und die Produktverantwortliche 140 Millionen Euro zahlen.
Das Landgericht München hat drei Ex-Konzernleitungsmitglieder des pleite gegangenen Zahlungsdienstleisters Wirecard zu einem riesigen Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen der Konzernchef, der Finanzchef und die Produktverantwortliche 140 Millionen Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen. Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände.
Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird.
Ex-Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen
Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen.
Zwar attestierte der Richter auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führe allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Massnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.
Bei den drei Konzernleitungsmitgliedern sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzchef leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie hätte misstrauisch werden müssen.