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Kantonsspital Graubünden hält an Standort Walenstadt fest

Das Kantonsspital Graubünden will das Projekt für einen ausserkantonalen Standort in Walenstadt weiterführen – unter bestimmten Bedingungen.

Südostschweiz
18.11.21 - 11:24 Uhr
Wirtschaft
Neues zum Standort Walenstadt: Das Kantonsspital Graubünden will in Walenstadt verschiedene stationäre und ambulante Angebote betreiben.
Neues zum Standort Walenstadt: Das Kantonsspital Graubünden will in Walenstadt verschiedene stationäre und ambulante Angebote betreiben.
Archivbild

Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) will in Walenstadt ab Januar 2023 einen eigenen Standort betreiben. Vorgesehen sind stationäre und ambulante Angebote in der Chirurgie (Viszeral- und Unfallchirurgie), Orthopädie, Allgemeinmedizin, Akutgeriatrie, Palliative Care, Dialyse und in der allgemeinen Frauenmedizin (ohne stationäre Geburtshilfe). Das geht aus einer Mitteilung des KSGR hervor.

Das geplante Angebot soll auch eine Notfallstation, Überwachungsbetten, eine interdisziplinäre Tagesklinik sowie Radiologie- und Laborleistungen umfassen. Auch Angebote und Sprechstunden in verschiedenen Bereichen sind vorgesehen. Der Betrieb in Walenstadt wird gemäss Mitteilung zentral von Chur aus gesteuert. Das KSGR will die Zusammenarbeit mit Belegärztinnen und Belegärzten weiterführen, wie es schreibt.

«Nur unter bestimmten Bedingungen»

Das Projekt für den Standort Walenstadt will das KSGR nach eigenen Angaben aber nur «unter bestimmten Bedingungen» weiterführen. So müsse das Unternehmen die Freiheit haben, das Angebot in Walenstadt bei Bedarf anzupassen.

Auch die Übernahme der Immobilien, die Zusammenarbeit im Rettungsdienst sowie die Projektkosten müssen in St. Gallen noch auf politischer Ebene geklärt werden. Zu diesen Themen habe der Verwaltungsrat des Kantonsspitals verschiedene Voraussetzungen festgehalten, die «für die Umsetzung des Vorhabens entscheidend sind», heisst es in der Mitteilung.

Ende Jahr muss der Stiftungsrat des KSGR das Standortmodell genehmigen, bevor dann der entsprechende Antrag an den St. Galler Regierungsrat gehe. Erst im November 2022 kommt das Geschäft in den Kantonsrat, wo es verabschiedet werden soll. (so)

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