In Fideris soll ein Kraftwerk entstehen
Der Bundesrat hat eine Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt, mit welcher die Wasserkraft des Bergbachs bei Fideris genutzt werden kann. Im Gegenzug wird der Malanserbach geschützt.
Der Bundesrat hat eine Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt, mit welcher die Wasserkraft des Bergbachs bei Fideris genutzt werden kann. Im Gegenzug wird der Malanserbach geschützt.

Der Kanton Graubünden hatte beim Bund die Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) zur Wasserkraftnutzung des Bergbachs in Fideris eingereicht. Der Bundesrat genehmigte das Vorhaben nun, wie die das Bundesamt für Umwelt in einer Mitteilung schreibt.
Der Bach soll in Zukunft pro Jahr Strom für rund 3300 Haushalte liefern. Geplant wird das Projekt Kraftwerk Fideris von der SN Ernergie AG und der Gemeinde Fideris. Der bislang ungenutzte Bergbach sei bereits stark verbaut und weise deswegen ein eingeschränktes ökologisches Potenzial auf, heisst es.
Malanserbach als Ausgleich
In der Nähe des Fideriser Bergbachs fliesst auch der Malanserbach. Dieser wird als Ausgleichsmassnahme geschützt. Auf seine Nutzung für Wasserkraft wird für die Dauer der Konzession von 80 Jahren vollständig verzichtet.
«Der Malanserbach ist ein ökologisch und landschaftlich wertvolles Gewässer. Insbesondere der Wasserfall, der von der anderen Talseite gut sichtbar ist», schreibt der Bund. Dank der SNB könne das Kraftwerk Fideris realisiert und der Malanserbach gleichzeitig geschützt werden.
Wie die Gemeindepräsidentin von Fideris, Marianne Flury-Lietha, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, war ursprünglich das Ziel, so viel Strom wie möglich zu produzieren und dafür den Bergbach und den Malanserbach zu nutzen. So hätte Strom für 4500 Haushalte produziert werden können. Da das Projekt so jedoch nicht bewilligungsfähig gewesen sei, sei eine SNP durchgeführt worden, so die Nachrichtenagentur. (red)
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine angemessene Restwassermenge in Flüssen verbleiben muss. Die natürlichen Funktionen des Gewässers – zum Beispiel Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers - sollen dadurch gewahrt werden. Laut Mitteilung können die Kantone in Ausnahmefällen Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Es braucht aber geeignete Massnahmen zum Ausgleich.