Freispruch für den Bauführer im Fall Spöl
Das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair hat den Bauführer einer Sanierungsfirma vom Vorwurf des fahrlässigen Verschuldens gegen das Gewässerschutzgesetz freigesprochen.
Das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair hat den Bauführer einer Sanierungsfirma vom Vorwurf des fahrlässigen Verschuldens gegen das Gewässerschutzgesetz freigesprochen.
Keine Viertelstunde dauerte die Urteilsverkündung am Montagnachmittag im Gemeindesaal von Scuol. Anwesend waren neben dem Regionalgerichtspräsidenten Orlando Zegg auch noch eine Laienrichterin, ein Laienrichter, der Beklagte, die Rechtsanwälte beider Gerichtsparteien sowie Medienschaffende. Der erste Teil des Prozesses im Fall Spöl fand bereits am Donnerstag statt. In der Urteilsverkündung vom Montag erklärte Zegg dann, dass das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair den Beklagten des Vorwurfs des fahrlässigen Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz «in dubio pro reo» freispreche.