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Die Zukunft verkauft

Olivier Berger über Hintertüren im Zweitwohnungsgesetz.

Olivier
Berger
12.05.22 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Kommentar

Vermutlich war es rückblickend ein Sündenfall. Als in Bundesbern um die Umsetzung des vor zehn Jahren an der Urne angenommenen Zweitwohnungsgesetzes gerungen wurde, fand eine Ausnahmebestimmung Eingang ins fertige Gesetzeswerk. Bauten, welche fürs jeweilige Ortsbild wichtig sind und anders nicht gerettet werden können, dürfen seither zu Zweitwohnsitzen umgenutzt werden. Die Idee dahinter ist so verkehrt nicht: Besser, ein historischer Bau wird erhalten und als Ferienwohnung genutzt, als dass er verlottert.

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