×

Deutliche Worte aus der Hauptstadt

Das Verwaltungsgericht Graubünden schliesst ein Schlupfloch beim Zweitwohnungsgesetz. Es ist nicht das erste Mal.

Olivier
Berger
12.05.22 - 04:30 Uhr
Wirtschaft

Im März hat sich die Annahme des Zweitwohnungsgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk zum zehnten Mal gejährt. Spätestens seit Inkrafttreten des zugehörigen Gesetzes Anfang des Jahres 2016 scheiden sich die Geister an dessen Artikel 9. Nach zähen Verhandlungen hatte der Bund in diesem Artikel eine Ausnahmebestimmung in sein Gesetz eingebaut. Laut dem Artikel können Zweitwohnungen in geschützten und ortsbildprägenden Bauten bewilligt werden, auch wenn in einer Gemeinde schon mehr als das gesetzliche Maximum von 20 Prozent an Zweitwohnsitzen bestehen.

Abo-Inhalt

… das waren nur ca. 15% des Artikels. Jetzt weiterlesen?

Wir sind täglich mit viel Herzblut im Einsatz, um Euch aktuell über alles Wichtige in unserer Region zu informieren. Bitte habt deswegen Verständnis, dass die uneingeschränkte Nutzung unseren Abonnenten vorbehalten ist. Um jederzeit kompetent informiert zu sein, über alles, was in der Region passiert, einfach unser Digital-Abo lösen. Oder mit dem Tagespass die Abo-Artikel von heute testen – Ihr habt die Wahl!