Deutliche Worte aus der Hauptstadt
Das Verwaltungsgericht Graubünden schliesst ein Schlupfloch beim Zweitwohnungsgesetz. Es ist nicht das erste Mal.
Das Verwaltungsgericht Graubünden schliesst ein Schlupfloch beim Zweitwohnungsgesetz. Es ist nicht das erste Mal.
Im März hat sich die Annahme des Zweitwohnungsgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk zum zehnten Mal gejährt. Spätestens seit Inkrafttreten des zugehörigen Gesetzes Anfang des Jahres 2016 scheiden sich die Geister an dessen Artikel 9. Nach zähen Verhandlungen hatte der Bund in diesem Artikel eine Ausnahmebestimmung in sein Gesetz eingebaut. Laut dem Artikel können Zweitwohnungen in geschützten und ortsbildprägenden Bauten bewilligt werden, auch wenn in einer Gemeinde schon mehr als das gesetzliche Maximum von 20 Prozent an Zweitwohnsitzen bestehen.