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Mehr Freiheit, was mit dem eigenen Erbe passieren soll

Vor genau einem Monat ist das neue Erbrecht schweizweit in Kraft getreten. Doch was verändert sich mit dem neuen Recht? Rechtsanwalt und Notar Rudolf Kunz erklärt.

Südostschweiz
01.02.23 - 14:00 Uhr
Wirtschaft
Wichtig für eine gelungene Erbteilung: Ein Testament sollte jegliche Wünsche des Verstorbenen klären.
Wichtig für eine gelungene Erbteilung: Ein Testament sollte jegliche Wünsche des Verstorbenen klären.
Bild Freepik

«Die ganz grosse Änderung fand im Pflichtteilsrecht statt», erklärt Rudolf Kunz, Rechtsanwalt und Notar. Der Pflichtteil ist der garantierte Anteil am Erbe. Seit der Änderung des Erbrechts wurden die Pflichtteile der Eltern abgeschafft und die der Kinder reduziert. «Somit wurden die Freiheiten des Erblassers erhöht», sagt Kunz.

Seit der Änderung habe Kunz viele Anfragen von Leuten erhalten, welche einen Blick in ihre alten Ehe- und Erbverträge und in ihre Testamente werfen wollten. «Es ist nun mal ein aktuelles Thema, über welches sich die Menschen jetzt mehr Gedanken machen als vorher», meint Kunz. Auch für die Rechtsanwälte ist es eine gewisse Umstellung. «Das ist eine von vielen Herausforderungen in unserem Beruf, da die Gesetzgebung sich immer sehr schnell ändert», so der Rechtsanwalt.

Unklare Testamente sorgen für Erbstreit

Nicht selten geschieht es, dass es in Familien zu einem Erbstreit kommt. Vor allem bei Verstorbenen ohne Testament stellt die gerechte Aufteilung des Nachlasses eine Herausforderung dar. «Nur rund 25 bis 30 Prozent der Erblasser in der Schweiz haben ihr Erbe klar in einem Testament geregelt», sagt Kunz. Das Erbrecht hat laut dem Rechtsanwalt weniger mit Toten, als mit den Lebendigen zu tun.

«Erbrecht hat weniger mit den Toten, als mit den Lebendigen zu tun.»

Rudolf Kunz, Rechtsanwalt und Notar

Kunz verrät, dass es am meisten bei Objekten mit einem hohen emotionalen Stellenwert zu Streitereien kommt. In Graubünden sind davon besonders Maiensässe betroffen. Wenn sich die Erbenden nicht einig werden, hält das Zivilgesetzbuch (ZGB) Lösungen bereit. Eine Möglichkeit ist etwa, dass das Maiensäss verkauft und der Ertrag gerecht unter den Beteiligten aufgeteilt wird. «Die Erbteilung gelingt, wenn die Erbenden eine gesunde Streitkultur haben und untereinander auch grosszügig sind», so Kunz.

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