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Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung in der EU

Grössere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigen sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot auf weitere Produkte ausweiten kann.

Agentur
sda
05.12.23 - 09:38 Uhr
Wirtschaft
Unverkaufte Kleider sollen in der EU nicht mehr vernichtet werden dürfen. (Archivbild)
Unverkaufte Kleider sollen in der EU nicht mehr vernichtet werden dürfen. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Für kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren, teilten die beiden Verhandlungsseiten mit. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen künftig entsprechend reguliert werden. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es ausserdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse.

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