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Apple lockert Bezahlregeln im App-Store für Netflix und Co

Apple lockert seine Bezahlregeln im App-Store für Unternehmen wie Netflix. Ab Anfang 2022 werde es Firmen ermöglicht, ihren Nutzern einen Link zur Verfügung zu stellen, über den diese dann ausserhalb des App-Stores ein Bezahlkundenkonto errichten könnten.

Agentur
sda
02.09.21 - 09:53 Uhr
Wirtschaft
Apple kommt Anbietern von Medien-Apps wie Netflix, Spotify und Amazon entgegen. (Symbolbild)
Apple kommt Anbietern von Medien-Apps wie Netflix, Spotify und Amazon entgegen. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Dies teilte der US-Technologiekonzern am Donnerstag mit. Das ist bislang nicht möglich, weswegen Firmen stets eine Provision von bis zu 30 Prozent des erzielten Umsatzes an Apple bei Nutzung des App-Stores zahlen.

Für den iPhone-Hersteller ist es bereits das zweite Zugeständnis an Kartellbehörden und Unternehmen in weniger als einer Woche nach der Ankündigung, kleineren App-Entwicklern mehr Freiheiten zu lassen. Die Änderungen erfolgen nach mehrjährigen Ermittlungen der japanischen Wettbewerbshüter.

Apples Services mit Musik-, TV- und Cloudangeboten ist mit einem Jahresumsatz von fast 54 Milliarden Dollar zur zweitgrössten Sparte des Konzerns angewachsen und das Herz davon ist der App Store. Die Bezahlpraktiken von Apple und dem anderen dominierenden Handy-Betriebssystemanbieter Google und ihr Umgang mit Firmen und App-Entwicklern stehen allerdings inzwischen weltweit im Visier der Behörden.

In Südkorea verabschiedete das Parlament in dieser Woche eine Gesetzesänderung, damit App-Entwickler auch andere Bezahlsysteme benutzen können. Inzwischen schaut Apple auch in Deutschland das Kartellamt auf die Finger. In den USA läuft ein Gerichtsprozess zwischen Apple und dem «Fortnite»-Macher Epic Games wegen der App-Gebühren, gegen die sich App-Entwickler weltweit wehren.

Spotify hat bereits eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission vorgelegt. Der schwedische Musikstreamingdienst teilte mit, die jüngste Lockerung der Bezahlregeln löse nicht alle Probleme. Für Spieleanbieter gelten die jüngsten Veränderungen nicht.

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