×

Farbton des Lindt-Goldhasen geniesst in Deutschland Markenschutz

Der Goldhase von Lindt muss seinen goldenen Glanz in Deutschland nur eingeschränkt mit anderen Schokoladenosterhasen teilen: Weil viele Konsumenten den Goldton mit Lindt verbinden, hat er den Status einer sogenannten Benutzungsmarke erlangt.

Agentur
sda
29.07.21 - 10:21 Uhr
Wirtschaft
Der Farbton des Goldhasen von Lindt&Sprüngli geniesst in Deutschland einen gewissen Markenschutz, wie ein Gericht am Donnerstag entschieden hat. (Archivbild)
Der Farbton des Goldhasen von Lindt&Sprüngli geniesst in Deutschland einen gewissen Markenschutz, wie ein Gericht am Donnerstag entschieden hat. (Archivbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die hat am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ob damit die bayerische Confiserie Heilemann die Rechte von Lindt verletzt hat, muss nun aber wieder das Oberlandesgericht München klären. Mit einem Marktanteil von 40 Prozent ist der Goldhase von Lindt & Sprüngli der mit Abstand meistverkaufte Schokoladenosterhase Deutschlands. Seit 1952 ist er in goldene Folie gewickelt, seit 1994 ist dieser Goldton unverändert.

Als 2018 die Confiserie Heilemann ebenfalls einen Schokoladenosterhasen in goldfarbener Folie auf den Markt brachte, zog Lindt vor Gericht. Dies verstosse gegen die durch langjährige Nutzung erworbene Benutzungsmarke von Lindt.

Der BGH bestätigte nun, dass hier eine solche Benutzungsmarke besteht. «Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad des für die Folie des Lindt Goldhasen verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70 Prozent und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50 Prozent deutlich», erklärten die Richter.

Diese Verkehrsgeltung setze nicht voraus, dass der Goldton die Hausfarbe für alle Lindt-Produkte ist. Auch weitere bekannte Kennzeichen des Goldhasen wie seine sitzende Position und das rote Halsband mit Glöckchen stünden dem Schutz als Benutzungsmarke nicht entgegen.

Allerdings ist der Schutz einer Benutzungsmarke nicht absolut. Massgeblich ist, ob es bei anderen goldenen Schokoladenosterhasen zu einer Verwechslung kommen kann. Dies hängt neben dem Goldton auch von der Figur und weiteren Kennzeichen ab. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht und Heilemann daher den Ruf des Lindt-Hasen ausnutzt, soll nun das vorinstanzliche Gericht in München prüfen.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wirtschaft MEHR