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Die Kurtaxen der Gemeinden im Kanton unterscheiden sich stark

Die Differenz der Kurtaxen im Kanton Graubünden ist gross. Je nach Gemeinde zahlen die Gäste mehr als das Doppelte.

Südostschweiz
20.07.21 - 10:58 Uhr
Wirtschaft

Innerhalb des Kantons Graubünden bestehen in Sachen Kurtaxen grosse Unterschiede, wie eine Untersuchung des Online-Vergleichsdiensts «comparis.ch» zeigt. So zahlen die Feriengäste in Chur 1,80 Franken pro Nacht an die Kurtaxe. Schon ein wenig höher ist die Kurtaxe in Scuol, dort beträgt die Gebühr 2,70 Franken. Anders ist die Lage laut «comparis.ch» in Klosters-Serneus, dort beträgt die Taxe mehr als das Doppelte mit 5,50 Franken. Am meisten zahlen die Feriengäste im Vergleich von «comparis.ch» in Davos mit 5,90 Franken pro Nacht.

Für eine vierköpfige Familie mit erwachsenen Kindern kommt bei einem siebentägigen Urlaub in Davos so ein Betrag von 165 Franken für Kurtaxen zusammen. In Scuol wären es nur 76 Franken.

Was ist die Kurtaxe? Die Kurtaxe ist eine Form der Tourismus- oder Fremdenabgabe. Die Einnahmen aus der Kurtaxe werden für die Finanzierung der örtlichen touristischen Angebote verwendet. In den meisten Kantonen der Schweiz wird Kurtaxe für Übernachtungen erhoben, nur in den Kantonen Zürich und Thurgau wird auf diese Abgabe verzichtet. In Graubünden, Solothurn und Aargau sind die Gemeinden nicht dazu verpflichtet, die Taxe zu erheben, dürfen aber.

Schweizweit wurden insgesamt die Kurtaxen von 80 Gemeinden mit den meisten gemeldeten Fremdübernachtungen verglichen. Laut «comparis.ch» liegt der Durchschnitt der Erwachsenentarife für eine Übernachtung in der Schweiz bei 3,75 Franken pro Nacht. Am günstigsten sei die Gemeinde Zug mit 95 Rappen und am teuersten die Walliser Gemeinden Saas Fee, Saas Almagell und das waadtländische Montreux mit 7 Franken pro Nacht.

Die unterschiedlichen Taxen müssen jedoch relativiert werden. Denn nicht nur die Preise unterscheiden sich, auch die daraus finanzierten Angebote. Doch auch in Gemeinden mit vergleichbaren Leistungen gibt es Preisunterschiede bei den Taxen, wie es in der Mitteilung von «comparis.ch» heisst. So seien die Kurtaxen in Saas Fee und Saas Almagell knapp drei Mal teurer als in Chur. Doch alle drei Gemeinden bieten vergünstigte Fahrten im öffentlichen Verkehr und mit der örtlichen Bergbahn.

Dem gegenüber stehen Gemeinden wie Celerina, Flims, Laax und Val Müstair, sie haben die Kurtaxe völlig abgeschafft und setzten laut «comparis.ch» voll auf die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht an die Anzahl Übernachtungen, sondern an die Quadratmeterzahl oder Anzahl der Betten in den Unterkünften oder Ähnliches gekoppelt. Es gibt auch Gemeinden die beide Modelle, Kurtaxen und Zweitwohnungssteuern, miteinander verbinden, so zum Beispiel Disentis/Mustér. (mea)

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Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Fakt ist, dass die Leistungen, die einem Gast in verschiedenen Destinationen zur Verfügung stehen, extrem unterschiedlich und kaum vergleichbar sind. In Vals zum Beispiel wird dem Gast 6.00 Franken/Logiernacht in Rechnung gestellt, dafür ist die Benutzung der Gondelbahn gratis. In anderen Destinationen profitieren Gäste von anderen Rabatten oder Gratisangebote, z.B. bei der Nutzung des ÖV oder Rabatten über Gästekarten. Dazu kommt die Freizeitinfrastruktur vor Ort, die extrem unterschiedlich ausgebaut ist und deren Eintrittspreise sich ebenfalls unterscheiden.
Comparis hat offenbar auch die pauschale Beherbergungsabgabe («Zweitwohnugnssteuer») nicht verstanden. Gemeinden, wie Celerina, Flims Laax und Val Müstair haben die Kurtaxe nicht abgeschafft, sondern von der Besteuerung der einzelnen Logiernacht zu einer Kapazitätsbesteuerung gewechselt. Das heisst aber nicht, dass eine Überwälzung auf den Gast bzw. eine Einpreisung der Abgaben nicht weiter möglich wäre. Die Pauschale dient der administrativen Entlastung von Beherbergern und Zweitwohnungsbesitzern sowie Behörden. Nebst dem geringeren Aufwand hat dies den Vorteil, dass sich Kapazitäten eindeutig bestimmen lassen – ganz im Gegensatz zu den tatsächlich Logiernächte der Eigennutzer einer Ferienwohnung.

Der Mechanismus der Kapazitätsbesteuerung sagt per se noch gar nichts über die Höhe der Taxe aus; die pauschale Beherbergungsabgabe kann für den einzelnen Zweitwohnungsbesitzer pro Nacht mehr oder weniger als die frühere Kurtaxe kosten, je nach Nutzung. Wie bei einem Abonnement, wird die Pauschale pro Nacht billig, wenn die Liegenschaft häufig genutzt wird. Der Ferienwohnungsbesitzer wird deswegen aber ganz sicher nicht zu einer Vermietung gezwungen, wie Comparis behauptet. Um das legitime Ziel von möglichst viel warmen Betten zu verfolgen, können Destinationen steuerliche Anreize zur Vermietung setzen, in dem sie beispielsweise die Beherbergungsabgabe für vermietete Ferienwohnungen moderat ausgestalten.

Im Kanton Graubünden steht ein Mustergesetzt zur Verfügung, welches die Spannbreite der Abgabenhöhe aufzeigt. Die Destinationen, welche die pauschale Beherbergungsabgabe eingeführt haben, stützen sich mehrheitlich sehr stark darauf. Zudem muss das Tourismusgesetzt der Gemeinden vom Kanton genehmigt und den allgemeinen Grundsätzen von Mässigkeit etc. entsprechen.

Ich hoffe sehr, dass Comparis den Qualitätsanspruch wieder höher legt und sich bei komplexen Gegebenheiten nicht auf den Vergleich eines isolierten Faktors beschränkt.

SO-Reporter

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