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Finma eröffnet 2. Verfahren gegen CS und ordnet Sofortmassnahmen an

Die Credit Suisse gerät immer stärker in den Fokus der Regulatoren. So hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma bereits ein zweites Aufsichtsverfahren gegen die Bank eingeleitet.

Agentur
sda
22.04.21 - 07:34 Uhr
Wirtschaft
Die Finanzmarktaufsicht Finma klopft der CS wegen des Debakels um den Hedgefonds Achegos auf die Finger: Sie hat ein zweites Aufsichtsverfahren eingeleitet und Sofortmassnahmen angeordnet. (Archivbild)
Die Finanzmarktaufsicht Finma klopft der CS wegen des Debakels um den Hedgefonds Achegos auf die Finger: Sie hat ein zweites Aufsichtsverfahren eingeleitet und Sofortmassnahmen angeordnet. (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Dieses geht den hohen Verlusten der CS in Zusammenhang mit dem US-Hedgefonds Archegos nach. Zusätzlich wurden der Bank verschiedene Sofortmassnahmen vorgeschrieben.

Das neue, zweite Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts (sog. Enforcementverfahren) kommt zu dem bereits im März eingeleiteten Verfahren im Zusammenhang mit dem Greensill-Fall obendrauf. Es soll insbesondere Hinweise auf Mängel im Risikomanagement untersuchen. Die Finma setzt zur Aufarbeitung des Sachverhaltes einen Untersuchungsbeauftragten bei der Bank ein und tauscht sich mit den zuständigen Behörden in Grossbritannien und in den USA aus.

Doch der Regulator belässt es nicht bei den Untersuchungen. Er hat bereits in der vergangenen Woche zusätzlich Sofortmassnahmen angeordnet. Diese umfassen gemäss Mitteilung unter anderem Massnahmen organisatorischer Natur, risikoreduzierende Massnahmen und Kapitalzuschläge sowie Kürzungen oder Sistierungen von variablen Vergütungskomponenten. Diese vorsorglichen und temporären Massnahmen würden die bankeigenen Schritte ergänzen und verstärken, erklärte die Finma weiter.

Die CS schrieb in ihrer Mitteilung zum Quartalsabschluss, werde sie eng mit der Finma und allen anderen zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

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