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Bündner Detailhändler können jetzt Härtefallhilfen beantragen

Detailhändler mit Unternehmenssitz im Kanton Graubünden können ab sofort ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen.

Südostschweiz
12.03.21 - 09:36 Uhr
Wirtschaft
Detailhandel, Geschäft, Warengeschäft, Geld, Note, 20er, zwanzig, Franken, zwanziger,
Unternehmen des Detailhandels können beim Kanton ein Gesuch für Härtefallhilfen einreichen.
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Der Kanton entschädigt die Gewerbetreibenden, die während der Coronapandemie aufgrund der angeordneten Massnahmen einen Umsatzverlust erlitten haben, wie die Regierung mitteilt. Dies im Rahmen des Härtefallprogramms des Bundes und des Kantons mit 75 Prozent der wirtschaftlichen Einbusse. Diese Entschädigung entspreche grundsätzlich dem Anteil der Fixkosten des Umsatzverlusts.

Detailhändler, die ihre Geschäfte zwischen dem 18. Januar und 28. Februar dieses Jahres ganz oder teilweise schliessen mussten oder nur ein eingeschränktes Sortiment zum Verkauf anbieten durften, können ab sofort ebenfalls ein Gesuch um Unterstützung einreichen, wie es weiter heisst.

Ein Formular für alle

Gleichzeitig steht beim Kanton eine neue Informatiklösung im Einsatz, die laut Mitteilung den Prozess zur Auszahlung der Beiträge beschleunigt. Mit dieser neuen Informatiklösung stehe in Zukunft nur noch ein einziges Gesuchsformular für alle Unternehmen zur Verfügung. An der Bearbeitung der Gesuche durch den Kanton ändere sich nichts, heisst es.

Wichtig: Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht hätten, müssten kein neues Gesuch stellen, so der Kanton.

Bisher wurden 479 Gesuche von verschiedenen Unternehmen eingereicht (Vorwoche 412), davon wurden bisher 227 gutgeheissen und 31 abgewiesen. In Bearbeitung sind aktuell 221 Gesuche. Ausbezahlt wurden bis zum erwähnten Zeitpunkt 15,58 Millionen Franken (Vorwoche 11,75 Millionen), weitere 1,26 Millionen Franken sind im Auszahlungsprozess. (Stand Mittwoch, 10. März 2021, 18.00 Uhr)

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...und was ist mit den "Sozial" schwächsten, die egal obs AHV/IV mit EL oder Soz.hilfeempfänger, Arbeitslose sind viele davon haben so gut wie nichts, wie wäre es wen der Staat allen mal Zuschuss "ohne Anrechnung an rest" gesteht, gestaffelt nach Verhältnissen, z.b für welche die unter 2500.- Rente mit El usw. haben eine 1x Zahlung von 1000.- bekommen, wer 3000.- hat noch etwa 750.- und wenns Fam. mit Kind(ern) ist dem entsprechend gestaffelt, kann ja nicht sein das man uns am Existenzminimum wieder einmal vergisst, habe per 1. Jan. 21 paar Franken mehr Rente erhalten die man gleich bei der EL abzog, da wurde wieder "a Milchbüachlirechnung" gemacht, zu dem Miete ist höher wie ELund nein auch ich gehör zu denen, die keine 2500.- erhalten.

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