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Gewerkschaft legt sich wegen Selbstabfahrten mit SBB an

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals wehrt sich gegen die sogenannte Selbstabfahrt von Zügen. In den vergangenen Wochen wurde diese auch in Chur getestet.

Südostschweiz
10.09.20 - 15:40 Uhr
Wirtschaft
Ein Lokführer steuert einen Zug in Graubünden.
Ein Lokführer steuert einen Zug in Graubünden.
SYMBOLBILD ARCHIV

Die SBB haben auf der Interregio-Linie 13 Chur–St.Gallen–Zürich die sogenannte Selbstabfahrt getestet. Während dem Pilotversuch vom 10. bis 23. August fuhren die Lokführer an den Bahnhöfen ohne Abfahrsignal des Zugpersonals ab. Mit diesem System sind heute S-Bahnen unterwegs.

Auslöser des Versuches ist eine schwierige Anschlusssituation in Sargans. Mit der Selbstabfahrt wurde getestet, ob beim Abfahrprozess Zeit gewonnen und dadurch die Situation in Sargans verbessert werden kann. Der Test wird derzeit ausgewertet, Resultate liegen noch keine vor, heisst es bei der SBB-Medienstelle auf Anfrage.

Drei Resolutionen

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) lehnt die Selbstabfahrt im Fernverkehr ab. Wie sie am Donnerstag mitteilte, tut sie dies vor allem aus Sicherheitsgründen. Dazu haben SEV-Unterverbände der betroffenen Personalkategorien Lok- und Zugpersonal insgesamt drei Resolutionen verabschiedet.

Als Hauptgrund für die ablehnende Haltung macht die Gewerkschaft einen Unfall vom 4. August 2019 geltend. Dabei kam ein Zugchef ums Leben, nachdem er in einer Türe eingeklemmt und mitgeschleift wurde. Hierzu schreiben die SBB: Der Unfall in Baden geschah bei einem Wagen mit einem älteren Türsystem. Auf der Linie des Interregio-Linie 13 Chur–St.Gallen–Zürich sind modernste Züge des Typs FV Dosto unterwegs. Die Türen dieses Zugs verfügen über zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen und entsprechen dem neusten Stand der Technik.

Weiter legen die SBB Wert auf die Feststellung, dass Selbstabfahrt nicht unbegleitete Fahrt bedeutet. Fernverkehrszüge wie Intercity oder Interregio sind immer begleitet, so auch die Züge auf der Linie 13 während des Tests. «Die Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter erfüllten alle gewohnten Aufgaben mit Ausnahme der Abfahrerlaubnis», so SBB-Mediensprecher Reto Schärli. (phw)

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