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Motorradverkäufe schnellen nach Lockdown in die Höhe

Ende April sah die Welt für Schweizer Motorradverkäufer noch düster aus. Nach den Lockerungen sind die Verkaufszahlen nun nahezu explodiert. Der Grund dafür dürfte vor allem den ab 2021 neu geltenden Regeln für den Erwerb des Töff-Führerscheins geschuldet sein.

Agentur
sda
09.07.20 - 12:16 Uhr
Wirtschaft
Seit dem Ende des Lockdowns haben die Verkäufe von Motorrädern wieder stark angezogen. (Archivbild)
Seit dem Ende des Lockdowns haben die Verkäufe von Motorrädern wieder stark angezogen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das erste Halbjahr ist für die motorisierten Zweiradhändler doch noch glimpflich verlaufen. Nachdem Ende April im Vergleich zur Vorjahresperiode noch ein Fünftel weniger Töffs verkauft wurden, sind die Absätze im Mai und Juni in die Höhe geschnellt, wie die Schweizerische Fachstelle für Motorrad und Roller (SFMR) am Donnerstag mitteilte.

Verkäufe gingen im Juni durch die Decke

Für das gesamte Halbjahr resultiert nun ein Gesamtmarktplus von 3,1 Prozent. Konkret wurden 26«767 Einheiten verkauft gegenüber 25»959 Einheiten in der Vorjahresperiode: «Der Einbruch durch den mehrwöchigen Lockdown bis 11. Mai konnte durch sensationelle Mai- und insbesondere Juni-Verkäufe mehr als kompensiert werden» heisst es in der Mitteilung.

Geschuldet ist der Rekordabsatz vor allem den 17'555 verkauften Motorrädern, die ein Plus von 7,7 Prozent verbuchten. Bei Rollern gingen die Verkaufszahlen hingegen klar zurück (-6,2%).

Neue Führerscheinregeln

Der raketenhafte Anstieg von neu gekauften Töffs führt der SFMR neben des durch Corona gestiegenen Bedürfnisses nach individueller Mobilität vor allem auf eins zurück: Ab 2021 gelten neue Regeln zum Erwerb des Führerscheins. Das Jahr 2020 ist das letzte Jahr, in dem in der Schweiz über 25-Jährige direkt auf ein grosses Motorrad steigen dürfen.

Ab 2021 brauchen alle angehenden Motorradfahrer, die ein Töff der Kategorie A (ohne Beschränkung der Leistung) fahren wollen, wieder - wie bereits früher üblich - zwingend zwei Jahre Fahrpraxis mit einem Motorrad der Kategorie A2 (beschränkt bis max. 35 kW).

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