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Verbände drohen Bündner Baufirmen mit Ausschlussverfahren

Neue Untersuchungen der Weko über rechtswidrige Absprachen bei öffentlichen Bauaufträgen überraschen den Bündner und Schweizerischen Baumeisterverband.

Südostschweiz
07.07.20 - 16:58 Uhr
Wirtschaft
Fehlbare Baumeister müssen mit einem Ausschlussverfahren aus den Verbänden rechnen.
Fehlbare Baumeister müssen mit einem Ausschlussverfahren aus den Verbänden rechnen.
PEXELS

Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat neue Untersuchungen über mutmasslich unzulässige Absprachen bei öffentlichen Bauaufträgen durchgeführt. Indes haben diese den Bündner wie auch den Schweizerischen Baumeisterverband überrascht, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. Fehlbare Baumeister müssten neu mit einem Ausschlussverfahren aus den Verbänden rechnen.

Bereits Ende Juni hat die Weko bekannt gegeben, dass neue Untersuchungen gegen Bündner Baufirmen wegen angeblich widerrechtlichen Absprachen bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand eingeleitet werden. Davon ist laut Keystone-SDA die Region Moesa betroffen. Überraschenderweise seien zwei von drei Unternehmen, die in die Untersuchung involviert waren, Verbandsmitglieder. Dies teilten der Bündner Baumeisterverband (GBV) und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) mit. Laut den beiden Verbänden ist das Untersuchungsergebnis überraschend, weil die Baubranche ihre Lehre aus den abgeschlossenen Weko-Verfahren im Engadin und im Bündner Strassenbau eigentlich gezogen habe.

Klare Verhaltensgrundsätze

Weiter heisst es von «Keystone-SDA», dass, wenn sich der Sachverhalt einer unzulässigen Abrede verhärte, die Verbände die Mitgliedschaft betroffener Unternehmen in einem weiteren Schritt beenden wollen. Ausserdem müssten sich die Firmen bei einer rechtskräftigen Verurteilung einem Ausschlussverfahren stellen. Die Verbände haben betont, dass für die Unternehmung im laufenden Verfahren die Unschuldsvermutung gelte.

Nach dem Bekanntwerden der Weko-Untersuchungen habe der Bündner Baumeisterverband reagiert. An der Generalversammlung 2019 in Scuol hätten die Mitglieder einstimmig Verhaltensgrundsätze verabschiedet. Das «wettbewerbsrechtlich konforme Verhalten» sei darin aufgeführt. Weiter schreibt Keystone-SDA, dass die Baumeister betonten, dass die Mitgliedschaft im Baumeisterverband auf kantonaler und nationaler Ebene gleichsam Ausdruck und Bekenntnis zum legalen und korrekten Geschäftsgebaren sein solle. (abr)

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