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Weko veranlasst Erdgas-Durchleitung in der Zentralschweiz

Die Wettbewerbskommission (Weko) setzt ein Zeichen für die Öffnung des Gasmarkts. Die Behörde veranlasst in der Zentralschweiz die Durchleitung über die Erdgasnetze für Dritte. Die Endkunden sollen den Anbieter frei wählen können.

Agentur
sda
04.06.20 - 08:17 Uhr
Wirtschaft
Die Wettbewerbskommission (Weko) setzt in der Zentralschweiz ein Zeichen für die Öffnung des Gasmarktes. Die Endkunden sollen künftig ihren Lieferanten frei wählen können.(Archivbild)
Die Wettbewerbskommission (Weko) setzt in der Zentralschweiz ein Zeichen für die Öffnung des Gasmarktes. Die Endkunden sollen künftig ihren Lieferanten frei wählen können.(Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) hätten bisher ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, schreibt die Weko am Donnerstag in einer Mitteilung. Sie werden mit 2,6 Millionen Franken gebüsst.

EGZ und ewl hatten zuvor einer Drittlieferantin die Durchleitung über ihre Rohrleitungsnetze zur Belieferung von bestimmten Kundengruppen verweigert. Damit hätten sie den Endkunden die freie Wahl des Lieferanten verunmöglicht. EGZ und ewl beliefern selbst Endkunden in der Zentralschweiz mit Erdgas.

Die beiden Versorgungsunternehmen kooperieren mit der Weko. Sie hätten sich einvernehmlich verpflichtet, künftig sämtlichen an ihre Netze angeschlossenen Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Die Weko habe bei der Bemessung der Sanktion berücksichtigt, dass EGZ und ewl von sich aus ihr Netzgebiet öffneten.

Vollständige Öffnung

Mit ihrem Entscheid öffne die Weko den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz vollständig, schreibt die Behörde weiter. Dieser Schritt habe eine vergleichbare Signalwirkung wie der Entscheid gegen die Freiburger Elektrizitätswerke von 2001, mit dem der Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Kartellgesetz geöffnet wurde.

Dem Weko-Sekretariat lägen weitere Anzeigen gegen Gasnetzbetreiber vor. Es sei möglich, dass die Behörde zusätzliche Untersuchungen in diesem Bereich eröffnen werde. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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