×

Erstes Gesuch für Kurzarbeitentschädigung bewilligt

Das Coronavirus hat zur Folge, dass einige Unternehmen Kurzarbeit einführen müssen. Nun wurde in Graubünden ein erstes Gesuch zur Kurzarbeitsentschädigung bewilligt. Noch keine Entlastungsmassnahmen sind für Ausfälle von Veranstaltungen geplant.

Südostschweiz
04.03.20 - 15:13 Uhr
Wirtschaft
Wirtschaftliche Folgen: Das Coronavirus sorgt dafür, dass erste Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen müssen.
Wirtschaftliche Folgen: Das Coronavirus sorgt dafür, dass erste Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen müssen.
KEYSTONE

Das Coronavirus hat die Bündner Wirtschaft erreicht. Beim Kanton sind Anfragen bezüglich Kurzarbeit-Entschädigungen eingegangen. Und inzwischen wurde gemäss dem Bündner Regierungsrat Marcus Caduff auch ein erstes Gesuch bewilligt. Um welches Unternehmen es sich handelt, wird nicht bekanntgegeben. «Entschädigt werden dabei nicht Umsatzausfälle, sondern Arbeitsstunden von Mitarbeitenden, welche nicht mehr beschäftigt werden können.» Gemäss Caduff können Unternehmen aller betroffenen Branchen einen Antrag auf diese Entschädigung stellen. Für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung seien verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. «Es muss beispielsweise ein direkter Zusammenhang zwischen dem Coronavirus und dem Arbeitsausfall des Unternehmens bestehen.»

Sind alle Voraussetzungen für Kurzarbeit gegeben, wird gemäss Paul Schwendener, Leiter des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit  die entsprechende Entschädigung ausgerichtet. Dies sei ein gesetzlicher Anspruch und es gebe auch keine vordefinierte Obergrenze der Entschädigungen. Man müsse also nicht damit rechnen, dass man keine Entschädigungen mehr zugesprochen erhalte, wenn man mit dem Antrag noch wartet. «Die Kurzarbeit-Entschädigung wird aus dem eidgenössischen Arbeitslosenversicherungsfonds bezahlt, den man im Notfall auch überziehen kann», erklärt Schwendener.

Keine Ausfallzahlungen

Volkswirtschaftsdirektor Caduff sicherte der Bündner Wirtschaft zu, sie soweit als möglich zu unterstützen. Im Raum standen auch kantonale Ausfallzahlungen. Caduff hält aber fest: «Für kantonale Ausfallzahlungen besteht keine gesetzliche Grundlage.»  Kleinere Veranstalter, die wegen der Absage ihrer Anlässe Verluste verbuchen, gucken also vorerst in die Röhre. Caduff hält aber gegenüber Radio Südostschweiz fest, dass die Veranstaltungsabsagen und die damit verbundenen Folgen schon auch thematisiert würden. «Wenn man etwas machen will, muss dies aber in Koordination mit dem Bund sein. Es kann nicht sein, dass jeder Kanton eine Sonderlösung hat.» (kup)

Was ist Kurzarbeit?
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Jeder Arbeitnehmende hat jedoch das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für die Arbeitnehmenden besteht dann jedoch ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten.
Einen Anspruch kann der Arbeitgeber für jene Arbeitnehmenden geltend machen, welche die obligatorische Schule abgeschlossen und das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Zudem müssen die Arbeitnehmenden in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis stehen.

Quelle:  Staatssekretariat für Wirtschaft

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wirtschaft MEHR