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Neue Beweismittel gegen Pierin Vincenz aufgetaucht

Noch immer führt die Zürcher Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Und nochmals sind neue Beweismittel gegen ­ihn aufgetaucht. Sie betreffen unter anderem auch seine Frau Nadja Ceregato.

Südostschweiz
21.10.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Gegen Pierin Vincenz wird nach wie vor ermittelt.
Gegen Pierin Vincenz wird nach wie vor ermittelt.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Der Bündner Pierin Vincenz verliess die Raiffeisenbank im Herbst 2015. Er hatte mit einer lukrativen ­Beteiligung der KMU-Finanzierungsfirma «Investnet» vorgesorgt. Zudem wurde seine Frau Nadja Ceregato als Chefin der Rechtsabteilung Mitglied der Raiffeisen-Geschäftsleitung. Dadurch hatte sie Zugang zu zahlreichen Informationen. Dies schreibt die «Sonntagszeitung» ihrer aktuellen Ausgabe.

Am 1. November 2017 erfuhr Vincenz vom Verfahren gegen ihn. Wie es weiter heisst, solle es dann zur Verletzung des Geschäftsgeheimnisses durch Nadja Ceregato gekommen sein. Inzwischen habe die Staatsanwaltschaft die Handydaten der Beteiligten auswerten können. Man sei zuversichtlich, dass man die Geheimnisverletzung beweisen könne.

10'000 Franken für ein Blatt Papier

Auch Vincenz' Spesenbezüge seien legendär. Wie die «Sonntagszeitung» weiter schreibt, wurden in mindestens einem Fall gut 10'000 Franken Spesen ausbezahlt – allein aufgrund eines A4-Blatts, auf dem der Hinweis «Spesen» vermerkt war. Abgerechnet sollen unter anderem ­Besuche in einem Striplokal in Zürich worden sein.

Gemäss der Staatsanwaltschaft werden derzeit die letzten Einvernahmen im Fall Investnet durchgeführt. Die Befragungen zu anderen Firmenkäufen ­würden sich bis in den Januar hinziehen. Sind diese abgeschlossen, können die Verteidiger zusätzliche Beweisaufnahmen und Befragungen beantragen. Man gehe davon aus, dass in einem Jahr die Anklage steht, heisst es weiter.

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Mutmassungen bis zum Abwinken. "solle, habe seien..." Dabei ist noch nicht einmal Klage erhoben – wenn ich das richtig verstanden habe – und ein "Beweis" ist erst ein Beweis, wenn das Gericht ihn als solchen qualifiziert.

Unabhängig davon, wie sich die Rechtslage präsentiert: Es gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung und was Sie hier medial – notabene rein mit Bezug auf Drittveröffentlichungen – abziehen ist schlicht unwürdig.

Man stelle sich nur einmal vor, man fände sich als unschuldiges Individuum und Familie mit der selben Situation konfrontiert.

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