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Die Wettbewerbskommission kurz erklärt

Dass die Wettbewerbskommission (Weko) einigen Bauunternehmen eine elf Millionen-Busse auferlegen kann, wissen mittlerweile die meistens Bündner. Aber was ist eigentlich die Aufgabe der Weko, wie viele Mitglieder sind in dieser Behörde und was hat es mit der sogenannten «Kronzeugenregelung» auf sich? Ein Überblick.

Südostschweiz
05.09.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Patrik Ducrey, Direktor Sekretariat Weko, Andreas Heinemann, Präsident Weko und Frank Stüssi, stellvertretender Präsident Weko.
Patrik Ducrey, Direktor Sekretariat Weko, Andreas Heinemann, Präsident Weko und Frank Stüssi, stellvertretender Präsident Weko.
KEYSTONE / MARCEL BIERI

Unternehmen, die ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, Kartelle und die Kontrolle von Fusionen: Das sind die drei Kernbereiche in denen die Wettbewerbskommission (Weko) tätig ist. Im Zentrum dabei steht stets der Schutz des Wettbewerbs.

Also wie jetzt?

Droht eine Unternehmung beispielsweise durch eine Fusion auf einem Markt derart mächtig zu werden, dass der wirksame Wettbewerb gefährdet ist, kann die Weko einschreiten und den Zusammenschluss untersagen oder mit Auflagen versehen. So wird aktuell etwa die Fusion der Telekommunikationsanbieter «Sunrise» und «UPC» geprüft. Solche Untersuchungen werden immer wieder vollzogen, stellen aber bei der Betrachtung der jüngsten Weko-Fälle eine Minderheit dar.

Bedeutend regelmässiger werden Abreden und Kartelle wie jüngst das Baukartell in Graubünden untersucht und nicht selten auch sanktioniert. Dabei variiert das Bussen-Spektrum je nach Branche markant. Während im einen Markt Vergehen mit 200'000 Franken sanktioniert werden, können Bussen in anderen Märkten mit 90 Millionen Franken zu Buche schlagen, wie ein Fall kürzlich im Devisenhandel zeigte. 

Wer sind die Köpfe?

Die Weko ist in zwei Teile gegliedert und besteht neben der 13-köpfigen Kommission aus einem Sekretariat, dem gesamthaft rund 70 Ökonomen und Juristen angehören. Während das Sekretariat für den Untersuchungsprozess zuständig ist, stellt die Kommission die Entscheidungsinstanz dar. 

Die Kommissionsmitglieder werden allesamt vom Bundesrat gewählt und sechs der 13 Mitglieder sind Professoren aus verschiedenen Wirtschafts- oder Rechtsinstituten. 

Wie wird die Weko auf Kartelle aufmerksam?

Rund 90 Prozent der Fälle werden durch Whistleblower oder Selbstanzeigen ausgelöst. Jedermann kann via Kontaktformular auf der Weko-Webseite an die Behörde herantreten und Hinweise zu Kartellen geben. Aus all den Hinweisen führen nur eine handvoll schlussendlich zu einer Untersuchung. Denn «blosse Mutmassungen und vage Hinweise etwa in Form von Gerüchten genügen hierzu nicht», schreibt die Weko auf der Webseite.

Im Falle des Baukartells in Graubünden lagen Selbstanzeigen im Trend. Acht der zwölf sanktionierten Bauunternehmen machten von der Selbstanzeige Gebrauch und reduzierten so ihre Busse. Wer ein Kartell als erstes auffliegen lässt, kann gar mit einem vollständigen Erlass der Busse rechnen. Die Einführung dieser sogenannten «Kronzeugenregelung» war lange umstritten und gibt es im Schweizer Kartellgesetz erst seit 2004.

Mit Blick auf die abschreckende Wirkung dürfte diese Kronzeugenregelung viel dazu beitragen, dass neue Kartelle gar nicht erst entstehen. (bae)

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