Wer will eine Mannschaftsunterkunft auf dem Oberalp?
Habt Ihr Interesse an einer Immobilie der Armee? Dann solltet Ihr jetzt weiterlesen.
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Hat Euer Mann bald Geburtstag und Ihr noch kein passendes Geschenk? Gefällt oder gefiel es ihm im Militär. Dann haben wir, respektive Armasuisse vielleicht eine Geschenkidee: Denn die Schweizerische Eidgenossenschaft veräussert immer wieder militärische Immobilien. Und aktuell gerade einen Bunker auf dem Oberalppass.
Gemäss dem Verkaufsinserat steht der Bunker auf zwei Parzellen auf dem Gebiet der Gemeinden Tujetsch und Andermatt (Uri) auf 2044 Metern über Meer. Veräussert werden beide Parzellen mit einer Fläche von 1190 Quadratmetern zusammen. Die grössere der beiden Parzellen, jene im Kanton Graubünden, liegt im Bereich der Landwirtschaftszone, überlagert mit einer Zone für Wintersport. Die Urner Parzelle liegt im Bereich der Tourismuszone A, Zone für Sport- und Freizeitanlagen, überlagert mit Quartiergestaltungspflicht und Zone für Wintersport.
Neue Nutzung möglich
Das Gebäude wurde im Jahr 1941 als Truppenunterkunft und Rossstall erstellt und später auch so genutzt. Zurzeit steht die zweistöckige frühere Unterkunft leer. Die Nutzfläche beträgt 240 Quadratmeter, die Kubatur 650 Kubikmeter. Wie Armasuisse schreibt, entspricht der Zustand der Liegenschaft dem Alter. Und: Auf dem Grundstück steht eine Mobilfunkanlage mit Mietvertrag, welcher an den Käufer übergeht.
Es sei denkbar, dass das Gebäude neu genutzt wird, beispielsweise als Lager, heisst es im Inserat weiter. Dies würde aber eine Umnutzungsbewilligung durch die Gemeinden Tujetsch und Andermatt benötigen. Häufig scheitert ein Verkauf daran, dass die beabsichtigte Nutzung eines potenziellen Käufers nicht möglich ist», sagte eine Armasuisse-Sprecher gegenüber dem «Blick». Dann werde das Gebäude stillgelegt, mit geringstem Aufwand gehütet oder sinnvoll rückgebaut. Nichts also mit einem «günstigen» Maiensäss. Der vielleicht kleinere Haken an der Geschichte: Der Richtpreis beträgt 170'000 Franken. (phw)
Ehemalige militärische Immobilien mit einem zivilen Nutzungspotenzial werden öffentlich ausgeschrieben und werden an den Meistbietenden verkauft. Voraussetzung ist, dass sich diese Immobilien in einer Wohn-, Gewerbe-, oder Industriezone befinden. Wenn das Objekt ausserhalb der Bauzone liegt, ist die zivile Nachnutzung schwierig und nur mit einer Ausnahmebewilligung nach Raumplanungsgesetz möglich. (so)
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