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EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen General Electric

Die EU-Wettbewerbshüter haben gegen General Electric wegen falscher Aussagen eine Millionenstrafe verhängt. Der US-Konzern müsse 52 Millionen Euro zahlen, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.

Agentur
sda
08.04.19 - 15:14 Uhr
Wirtschaft
Der US-Industriekonzern General Electric ist von der EU-Kommission gebüsst worden. GE hatte bei der Übernahme des Rotorblattherstellers für Windkraftanlagen, LM Wind, falsche Aussagen gemacht.(Archivbild)
Der US-Industriekonzern General Electric ist von der EU-Kommission gebüsst worden. GE hatte bei der Übernahme des Rotorblattherstellers für Windkraftanlagen, LM Wind, falsche Aussagen gemacht.(Archivbild)
KEYSTONE/AP/JOHN MINCHILLO

Bei der Anmeldung der Übernahme des Rotorblattherstellers für Windkraftanlagen, LM Wind, gab General Electric der Behörde demnach keine vollständigen Informationen ab. GE hatte den Zusammenschluss im Januar 2017 in Brüssel angemeldet.

Dabei erklärte das Unternehmen, über seine bestehende 6-Megawatt-Turbine hinaus keine Windkraftanlagen mit höherer Leistung für den Offshore-Einsatz entwickeln zu wollen. Die Wettbewerbshüter fanden jedoch heraus, dass GE möglichen Kunden zugleich Offshore-Anlagen mit einer Leistung von 12 Megawatt anbot.

Daraufhin meldete GE das Vorhaben erneut in Brüssel an, dieses Mal mit vollständigen Informationen, die Wettbewerbshüter genehmigten den Zusammenschluss anschliessend.

Bereits Facebook musste bezahlen

«Unsere Fusionskontrolle und unsere Beschlüsse sind nur so gut wie die Informationen, auf die wir uns stützen können», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. «Die heute gegen General Electric verhängte Geldbusse ist ein Beleg dafür, dass die Kommission es sehr ernst nimmt, wenn ein Unternehmen seine Pflicht verletzt, uns richtige Auskünfte zu erteilen.»

Die EU-Kommission verhängt damit zum zweiten Mal seit 2004 eine Strafe wegen Falschaussagen bei Übernahmen. Im Mai 2017 erliess sie eine Geldbusse von 110 Millionen Euro gegen den US-Digitalriesen Facebook, weil das Unternehmen bei der Übernahme des Nachrichtendienstes WhatsApp irreführende Angaben gemacht hatte.

In seinem Fusionsantrag 2014 hatte Facebook erklärt, nicht zum zuverlässigen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste in der Lage zu sein. Im August 2016 kündigte WhatsApp jedoch genau dies an: Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer könnten mit den jeweiligen Profilen in Facebook verknüpft werden.

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