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Bayer verdient deutlich weniger - Klagewelle in USA reisst nicht ab

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im vergangenen Jahr deutlich weniger verdient. Unter dem Strich brach der Gewinn um rund drei Viertel auf 1,7 Milliarden Euro ein, wie der Dax-Konzern am Mittwoch in Leverkusen mitteilte.

Agentur
sda
27.02.19 - 08:14 Uhr
Wirtschaft
Die Klagewelle in den USA gegen den Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer wegen des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat reisst nicht ab: Es wurden Klagen von rund 11'200 Klägern zugestellt.
Die Klagewelle in den USA gegen den Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer wegen des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat reisst nicht ab: Es wurden Klagen von rund 11'200 Klägern zugestellt.
KEYSTONE/EPA DPA/OLIVER BERG

Neben Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf des US-Saatgutkonzerns Monsanto belasteten Abschreibungen auf Firmenwerte im Geschäft mit frei verkäuflichen Medikamenten, da sich Bayer hier von weniger gut laufenden Bereichen trennen will. Zudem floss nicht mehr die ehemalige Tochter Covestro ein.

Der Umsatz legte dank der Monsanto-Übernahme im abgelaufenen Jahr um rund 13 Prozent auf 39,6 Milliarden Euro zu. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) sowie vor Sondereffekten stieg aber nur leicht um 2,8 Prozent auf 9,5 Milliarden Euro, auch weil Kosten für die Behebung von Problemen infolge einer Rüge der US-Gesundheitsbehörde FDA anfielen.

Die Klagewelle in den USA gegen Bayer reisst nicht ab. Bis zum 28. Januar seien Klagen von rund 11'200 Klägern zugestellt worden, wie Bayer weiter mitteilte. Das sind rund 1900 mehr als Ende Oktober.

Die Zahl schnellt seit August letzten Jahres nach oben. Damals hatte ein Geschworenen-Gericht einem Krebspatienten, der glyphosathaltige Unkrautvernichter von Monsanto für seine Erkrankung verantwortlich macht, einen Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe zugesprochen. Bayer weist die Vorwürfe zurück.

Bedeutender als dieses erste Verfahren ist der in der letzten Februar-Woche gestartete Prozess eines weiteren Klägers. Denn es handelt sich um den ersten Fall, der vor einem Bundesbezirksgericht verhandelt wird und Teil eines Massenverfahrens ist.

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