×

Den Kitas gehen die Spender verloren

Neuerdings müssen im Kanton Zürich zahlreiche Kitas Steuern abliefern. Der Grund: Der Kanton beurteilt sie nicht mehr als gemeinnützig. Das hat weitreichende Folgen.

Linth-Zeitung
28.01.19 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Die privaten Kitas sind heute meist kleine oder mittlere Unternehmen.
Die privaten Kitas sind heute meist kleine oder mittlere Unternehmen.
KEYSTONE

Das Problem scheint gar nicht so sehr, dass rund 100 Kindertagesstätten (Kitas), die bisher steuerbefreit waren, im Kanton Zürich nun plötzlich Steuern bezahlen müssen. Die überwiegende Mehrheit der Kitas strebt ohnehin keinen Gewinn an.

Da Gewinne von Vereinen und Stiftungen – Kitas weisen häufig eine dieser Rechtsformen auf – erst ab 10 000 Franken besteuert werden, dürfte das in vielen Fällen gar kein Thema sein.

Spenden sind im Budget

Schwierig ist für die Kitas hingegen, dass sie im Kanton Zürich das Label «gemeinnützig» verlieren. Wer einer Kita künftig Geld spendet, kann den Betrag bei seiner Steuererklärung damit nicht mehr abziehen. Die Folge: Kitas werden für Leute, die bereit sind etwas zu spenden, als Empfänger weniger attraktiv. Nun mag man sich fragen: Wer um Himmels Willen spendet schon Geld an eine Kita?

Laut Nadine Hoch, der Geschäftsleiterin von Kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz, ist das Problem gravierend: «Es ist üblich, dass an Kitas Geld gespendet wird.» Das gelte insbesondere für einmalige Investitionen; etwa für Renovationen oder Anschaffungen. «Ausgaben also, welche sich viele Kitas aus den laufenden Einnahmen schlicht nicht leisten könnten», sagt Hoch. Viele Kindertagesstätten würden also mit Spendengeldern budgetieren.

Hoch hat kein Verständnis dafür, dass der Kanton Zürich den Institutionen, auch den Tagesfamilienorganisationen, die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Die Mehrheit der Betreuungsanbieter sei nicht gewinnorientiert. Vielmehr würde ein Drittel der Kitas Verluste einfahren. «Kitas sind zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit nicht mehr wegzudenken. Heute nehmen sie einen Service Public wahr», sagt Hoch.

Das decke sich auch mit der Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz, Kitas nicht zu besteuern. «Mir ist neben Zürich kein Kanton bekannt, der sich nicht an diese Empfehlung hält», sagt Hoch. Allerdings befürchtet sie, dass andere Kantone dem Zürcher Beispiel folgen könnten.

«Schwammig formuliert»

Die Frage der Gemeinnützigkeit scheint auch die Kantonsräte Tobias Langenegger (SP, Zürich), Michael Zeugin (GLP, Winterthur) und Martin Neukom (Grüne, Winterthur) umzutreiben. Sie haben kürzlich eine entsprechende Anfrage eingereicht. Darin machen sie auf die Spender-Problematik aufmerksam und bemängeln, die Kriterien für die Steuerbefreiung seien «relativ schwammig formuliert». Es sei von Begriffen wie «politisch tätig», «Beeinflussung der Willensbildung», «altruistisch», «Förderung der öffentlichen Wohlfahrt» oder «Leistungen im Dienst der Allgemeinheit» die Rede.

Komme hinzu, dass die Standortgemeinden zur Vernehmlassung der Gesuche für die Steuerbefreiung eingeladen werden. «Es gibt also 162 unterschiedliche Interpretationen dieser Begriffe», schreiben die Kantonsräte. Das sei heikel, wenn man an die gravierenden Folgen denke, welche ein Entscheid für die Institutionen habe.

Sie wollen vom Regierungsrat wissen, wie der Kanton sicherstellt, dass die genannten Begriffe in der Beurteilung von Gesuchen sinn- und zeitgemäss verwendet werden. Ausserdem fragen sie, wie das Steueramt eine einheitliche Beurteilung der Gesuche gewährleistet.

Erwerbstätigkeit schliesst Steuerbefreiung aus
Die Regierung hat sich im letzten Herbst bereits zur Besteuerung von Kitas geäussert. Wurden früher viele Kitas noch als Angebote von Freiwilligen ehrenamtlich betrieben, , heisst es in einer Antwort auf eine Anfrage. Da gegen ein Entgelt Dienstleistungen angeboten würden, liege eine Erwerbstätigkeit vor. Das schliesse eine Steuerbefreiung aus. Das Privileg musste laut der regierungsrätlichen Antwort auch aufgehoben werden, weil alle privaten Kitas gleich behandelt werden müssen. Von Gesetzes wegen steuerbefreit sind einzig Kitas, die von einer Gemeinde betrieben werden. (pag)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wirtschaft MEHR