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Wenn aus einem Problem eine Chance wird

Die Churer Villa Fontana wird seit 1974 nicht mehr medizinisch benutzt. Seither steht sie leer und verursacht jährliche Kosten von rund 140'000 Franken. Dafür aufkommen muss die Stiftung Kantonsspital als Eigentümerin. Deshalb wurde 2008 das Projekt «Resort Fontana» lanciert. Jetzt wurden weitere Schritte eingeleitet.

Südostschweiz
08.12.18 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Auf diesem Areal soll das Resort gebaut werden.
Auf diesem Areal soll das Resort gebaut werden.
KANTONSSPITAL GRAUBÜNDEN

Das Projekt «Resort Fontana» ist einerseits notwendig für den Erhalt der Villa, andererseits kann das Kantonsspital Graubünden damit flexibel auf die rasante medizinische Entwicklung reagieren. Daher strebt es eine starke Vernetzung von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern an.

Im Interview mit Radio Südostschweiz gab Arnold Bachmann, Direktor des Kantonsspitals Graubünden, weitere Auskünfte über das Projekt:

Was umfasst das Projekt Gesundheitsressort Fontana?

Das Projekt beinhaltet eine Nutzung des Areals rund um das Fontana und eine Sanierung der alten Villa Fontana. Konkret beruht das Konzept auf drei Säulen. Auf der einen Seite ist da das Medical Hotel und Gastronomie, auf der andere das Health Center für ambulante Leistungen - und zu guter Letzt sprechen wir vom Fontana Wohnen mit Service und Betreuung.

Warum steht die Villa Fontana seit über 40 Jahr leer?

1974 wurde der Entscheid gefällt, dass das Frauenspital Fontana neu gebaut und nicht wird. Der Grund lag in einer Bausubstanz, welche sich nicht für Spitalbauten eignete. Seither gab es sechs verschiedene Projekte. Fast jede Generation versuchte etwas aus dieser Villa zu machen. Bisher scheiterte es immer an der Finanzierung , weil es zu jedem Zweck einfacher und besser war, einen Neubau zu erstellen, als die alte Bausubstanz – die unter Denkmalschutz steht – zu sanieren.

Die Churer Stimmbürger hiessen das Projekt gut – warum kommt es trotzdem zu Verzögerungen?

Weil eine Arealplanpflicht auferlegt wurde, was einem öffentlichen Verfahren entspricht. Wir haben dieses ganze Verfahren mit der Stadt Chur bearbeitet, was nicht ganz so einfach war. Und sind zum Schluss gekommen, dass wir den Architekturwettbewerb nicht einschränken möchten. Deshalb beschloss die Stadt, dass zuerst der Architekturwettbewerb durchgeführt wird und der Arealplan erst erlassen wird, wenn das Siegerprojekt steht.

Ist das nicht widersprüchlich? Müssen denn die Architekten nicht zuerst den Arealplan haben?

Dem könnte man schon so sagen, es ist aber etwas wie beim «Huhn-Ei-Problem». Für den guten Wettbewerb wurden aber zwölf Eckpunkte definiert, die erfüllt werden müssen. So besteht ein Rahmen, ohne dass die Kreativität zu sehr eingeschränkt wird. Im Nachhinein ist dieses Verfahren bestimmt vorteilhaft. Ein Nachteil ist aber ganz klar, dass es mindestens ein Jahr Verzögerung geben wird.

Was sind die nächsten Punkte auf der Agenda?

Ursprünglich war vorgesehen, mit der Arealplanung Mitte 2018 zu beginnen. Nun sieht es so aus, dass wir Mitte 2019 mit dem Architekturwettbewerb starten und anschliessend das Arealplanverfaren anhängen. Anschliessend kommt es noch darauf an, ob es Einsprachen gegen das Projekt gibt oder nicht.  

Gibt es sonst noch Schwierigkeiten?

Es ist ein grosses Projekt mit einem Volumen von rund 150 Millionen Franken. Daher müssen Businesspläne vorliegen, die wirklich «verheben». Aktuell sieht es so aus, dass es beim Medical Hotel etwas kritisch aussieht. Unter anderem, weil es finanziell sehr knapp ist. Die Health Center sind von den Tarifen her auch nicht ideal, deshalb muss man sagen, dass wir hier noch kein gutes Gewissen haben. Heisst konkret: Wir arbeiten noch vertieft daran, damit es zu einem guten Ende kommt. Ausserdem müssen wir noch einen externen Betreiber für das Medical Hotel finden, weil wir vom Kantonsspital nicht über die nötige Kernkompetenz verfügen.

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Gemäss obigem Artikel muss das neue Projekt viel Geld ausspucken, Wohnen dort dürfte demnach nur für Reiche bis Supereiche sein.
Das finde ich nicht nur unsozial, sondern hilft auch den Krankenwesenkosten nicht.

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