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Muss die EKW ihr Netz gratis zur Verfügung stellen?

Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) ist verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Auch wenn die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen?

Südostschweiz
18.09.18 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Punt dal Gall Engadiner Kraftwerke Stausee Livigno Sättigungstaucher
Gesetzlich vorgesehene Nutzungsentgelte darf in Rechnung gestellt werden.
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Die EKW muss ihre Energie teilweise gratis und teilweise zu definierten, günstigen Konditionen liefern. Dazu muss sie ihr Stromverteilnetz gratis zur Verfügung zu stellen. Laut einer Medienmitteilung war bisher noch unklar, ob EKW ihr Netz auch dann gratis zur Verfügung stellen muss, wenn die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Aus diesem Grund hat EKW die zuständige Eidgenössische Elektrizitätskommission gebeten, diese Frage zu klären.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission kam zum Schluss, dass die EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf, sofern die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig ist, wird die EKW für die Lieferung der Energie das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen. Vorher haben beide Parteien die Möglichkeit, den Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. (so)

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