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Swiss Re bei Brückeneinsturz in Genua in der Pflicht

Ein Konsortium um die Swiss Re muss möglicherweise für die finanziellen Folgen des Einsturzes einer Autobahnbrücke in Genua aufkommen.

Agentur
sda
17.08.18 - 18:16 Uhr
Wirtschaft
Die Betreiberin der Autobahnbrücke in Genua, die am 15. August eingestürzt ist, ist bei der Swiss Re versichert. (Archivbild)
Die Betreiberin der Autobahnbrücke in Genua, die am 15. August eingestürzt ist, ist bei der Swiss Re versichert. (Archivbild)
KEYSTONE/EPA ANSA/LUCA ZENNARO

«Wir sind eine der wichtigsten Versicherungsgesellschaften von Autostrade per l'Italia», teilte eine Sprecherin des weltweit zweitgrössten Rückversicherers am Freitag in Zürich mit.

Autostrade betreibt unter anderem die Autobahn A10 entlang der Küste der italienischen Riviera, die über die eingestürzte Brücke führte. Mit kleinen Anteilen sind auch die Allianz sowie Branchenkreisen zufolge Talanx an dem Konsortium beteiligt. Bei Grossprojekten teilen sich meistens mehrere Versicherer das Risiko.

Einzelheiten dazu, auf welche Schäden sich die Versicherungsdeckung bezieht, wollte die Swiss Re nicht nennen. Sie tritt bei der Autobahn als Erstversicherer und nicht wie sonst meist als Rückversicherer anderer Gesellschaften auf.

Schaden von 400 Millionen Euro geschätzt

In Branchenkreisen hiess es, der Schaden an der Brücke und den abgestürzten Autos sowie die Betriebsunterbrechungs-Police, die für die Gebühren-Ausfälle auf der Strecke aufkommen müsste, summierten sich nach groben Schätzungen auf rund 400 Millionen Euro.

Die Brücke selbst gehört zwar dem italienischen Staat, der Autobahnbetreiber muss aber für alle Verpflichtungen aufkommen. Autostrade gehört zum börsennotierten Atlantia-Konzern, hinter dem die Unternehmerfamilie Benetton steht.

Bei dem Brückeneinsturz am Dienstag waren mindestens 38 Menschen ums Leben gekommen. Bis zu 20 wurden am Freitag noch vermisst. Swiss Re unterstütze seinen Kunden dabei, die Folgen des Unglücks für die Opfer und deren Familien zu bewältigen, sagte die Sprecherin des Rückversicherers. Die mögliche Ursache des Einsturzes soll auch durch externe Gutachten ermittelt werden.

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