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Davoser Bike-Attraktion wird zum Gerichtsfall

Die Bündner Regierung hatte Beschwerden gegen eine neue Bike-Strecke abgewiesen. Der Streit könnte bis vor Bundesgericht führen.

Béla
Zier
21.07.18 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Die Davoser Bike-Attraktion hat eine grosse Hürde zu nehmen.
Die Davoser Bike-Attraktion hat eine grosse Hürde zu nehmen.
SYMBOLBILD/ARCHIV

Mountainbike-Sport ist ein bedeutender touristischer Faktor, das Segment besitzt grosses Wachstumspotenzial. Davon will sich auch Davos eine dicke Scheibe abschneiden und fördert diesen Bereich wo immer möglich. Dieser Kurs wird auch von der örtlichen Politik unterstützt. Diskussionslos und einstimmig verabschiedete das Davoser Parlament im Herbst 2016 eine Teilrevision der Ortplanung, die eine neue Bike-Strecke vom Davoser Strelapass ins Tal beinhaltet.

Die Genehmigung dieses planerischen Mittels oblag der Bündner Regierung und wurde kürzlich erteilt (Ausgabe vom 6. Juli). In der entsprechenden Mitteilung der Bündner Standeskanzlei war vermerkt, dass die Regierung eine gegen das Vorhaben gerichtete Planungsbeschwerde abgewiesen habe. Dahinter verbirgt sich ein handfester und wortkräftig geführter Streit, der sich um Nutzungskonflikte und naturschützerische Belange dreht. Denn der geplante Bike-Weg führt durch geschützte Trockenwiesen von nationaler Bedeutung.

«Das gibt eine Rennstrecke»

Planungsbeschwerde eingereicht hatte die Davoser Berghotel Schatzalp AG. Eine weitere Eingabe stammte von den Bündner Naturschutzorganisationen Pro Natura und WWF sowie der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), wie diese auf Anfrage bestätigte.

Pius App, Verwaltungsratspräsident der Berghotel Schatzalp AG, sagte dieser Zeitung, dass er die Abweisung der Planungsbeschwerde vor dem Bündner Verwaltungsgericht anfechten werde. Ob die drei Umweltverbände gleichziehen, ist gemäss der SL noch nicht entschieden. App bezeichnet das Gebiet, durch welches die neue Bike-Strecke führen würde, als heute schon zu stark durch Mountainbiker belastet. Dies führe in dem sensiblen Gelände zu erheblichen Erosionsschäden. Die geplante Bike-Route hält App für nichts anderes als eine «Rennstrecke». Er habe nichts dagegen, wenn die Mountainbiker auf der Alpstrasse, die vom Strelapass ins Tal führt, runterfahren, aber «dass man durch eine Trockenwiese eine Rennstrecke baut, steht für mich ausserhalb jeglicher Diskussion».

Mit Gutachten gegen Gutachten

Würde das Bike-Projekt nicht realisiert, werde mangels Abfahrtsmöglichkeit die Anzahl «wilder Biketrails» weiter zunehmen und das Trockenwiesen-Objekt eine fortschreitende Zerstörung erfahren, ist in der seinerzeitigen Vorlage festgehalten, die dem Davoser Parlament vorgelegt wurde. Indem den Mountainbikern eine attraktive Alternative geboten würde, sei es möglich, weitere Schäden an der Trockenwiese zu vermeiden, heisst es weiter. Apps Anwalt, der bekannte Bündner Jurist Armon Vital, sieht darin einen absoluten Widerspruch. Die neue Bike-Abfahrt, die auf einer Länge von rund 1200 Metern national geschützte Trockenwiesen irreversibel zerschneide und damit zerstöre, werde damit begründet, dass diese besonders attraktiv angelegt sein müsse, damit Biker nicht andere Abfahrten nutzten und dadurch die national geschützte Vegetation zusätzlich schädigten, heisst es in der Beschwerdeschrift. Diese «Argumentation erweist sich als regelrechte behördliche Bankrotterklärung mit Bezug auf die Lenkung von Mountainbikern in den Bergen», hält Vital in der Eingabe fest.

Zum Projekt hatte die Gemeinde einen Umweltbericht erstellen lassen. App gab bei einem Schweizer Forschungsbüro für Naturschutz «mit bester Reputation» ein Fachgutachten in Auftrag. Dieses kam gemäss Beschwerde zum Schluss, «dass das vorliegende Projekt der Bike-Strecke nicht umweltverträglich ist und dem gesetzlich verankerten Schutz von nationalen Biotopen krass zuwiderläuft».

Kein tourismusloses Gebiet

Die Eingriffsfläche beim Trockenwiesenobjekt mache lediglich 0,7 Prozent dessen Gesamtfläche aus, schreibt die Bündner Regierung in ihrem Entscheid. Der geplante Biketrail liege zudem in einem Bereich, in dem bereits verschiedene Infrastrukturanlagen und touristische Nutzungen vorhanden seien, es entstünden «keine grundlegend neuen ökologischen Zerschneidungseffekte». Den Ausführungen der Gemeinde, welche die Wichtigkeit der Strecke aufgezeigt habe, könne sich die Regierung anschliessen, heisst es. App ist von der Schutzwürdigkeit der Trockenwiesen überzeugt und bereit, bis vor Bundesgericht zu ziehen.

Béla Zier ist Redaktor der gemeinsamen Redaktion Online/Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch» und berichtet über die Region Davos und das Prättigau. Er ist seit 1993 für die Medienfamilie Südostschweiz tätig und arbeitet dort, wo er auch wohnt. In Davos. Mehr Infos

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