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St. Gallen kommt einer Million einen Schritt näher

Ein Angestellter des Kantons hatte St. Gallen um rund eine Million Franken betrogen. Nun kämpft der Kanton darum, das Geld zurückerstattet zu bekommen. Das St. Galler Handelsgericht hat nun zu Gunsten des Kantons entschieden.

Südostschweiz
11.07.18 - 12:43 Uhr
Wirtschaft
Der Kanton St. Gallen ist einen Schritt näher dran, eine Millionen Franken zurück zu erhalten - dank des Handelsgerichts.
Der Kanton St. Gallen ist einen Schritt näher dran, eine Millionen Franken zurück zu erhalten - dank des Handelsgerichts.
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Um rund eine Millionen Franken hat ein ehemaliger Angestellter den Kanton St. Gallen zwischen 1999 und 2009 erleichtert. Seit seiner Verurteilung 2011 versucht der Kanton schon dieses Geld zurück zu erhalten. Bisher erfolglos, allerdings bekommt er jetzt vom St. Galler Handelsgericht recht.

Der Weg zum Ersatz der betrogenen Gelder führt über die Amtsbürgschaftsgenossenschaft, die Schäden ersetzt, die von Angestellten in Ausübung ihrer Amts- oder Dienstgeschäfte vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Die Genossenschaft weigerte sich allerdings zu zahlen mit der Begründung, der Kanton habe den Schaden durch mangelhafte Kontroll- oder Sicherheitsmassnahmen grobfahrlässig ermöglicht.

Handelsgericht urteilt zu Gunsten des Kantons

Das Handelsgericht widerspricht nun dieser Argumentation: die vorgesehenen Kontrollmassnahmen hätten den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Letztlich bleibe es unklar, ob und wie die gefälschten Belege tatsächlich kontrolliert worden seien. Es sei nicht ohne weiteres ersichtlich gewesen, dass die Konten nicht zu realen Schulen gehörten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (oif)

Der Betrugsfall:

Von 1999 bis 2009 hat sich ein Angestellter im Amt für Berufsbildung rund eine Million Franken erschlichen. Er leitete Beiträge für fiktive Schülerinnen und Schüler, die angeblich ausserkantonale Schulen besuchten, auf zwei eigene Konten um. Um die Kontrollen zu täuschen, verwendete er Namen oder Abkürzungen, die denjenigen bestehender Schulen sehr ähnlich waren.

2009 zeigte er sich selbst an. Die Mittel hatte er für seinen kostspieligen Lebenswandel verbraucht. Er besuchte Erotik-Clubs, teure Restaurants und kaufte Luxusartikel. Einen Teil des Geldes gab er seiner langjährigen Freundin. 2011 wurde er in einem abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

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