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Kanton prüfte 373 Betriebe auf Lohndumping

Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hat der Kanton in- und ausländische Betriebe überprüft.

Südostschweiz
12.06.18 - 11:43 Uhr
Wirtschaft
SCHWEIZ ZUERICH UMBAU
Der Kanton hat in- und ausländische Betriebe vor allem im Baunebengewerbe auf Lohndumping und Scheinselbstständigkeit geprüft.
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Eine Kommission des Kantons St.Gallen überprüfte im vergangenen Jahr in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag insgesamt 373 in- und ausländische Betriebe (Vorjahr 366 Betriebe) und 1'298 Personen (Vorjahr 1'371 Personen) auf Lohndumping und Scheinselbständigkeit. Damit hat der Kanton St. Gallen das jährlich in der Leistungsvereinbarung mit dem Bund definierte Kontrollziel für einmal knapp verfehlt (minus 10 Prozent). Ein Grossteil der Kontrollen betraf das Baunebengewerbe und das verarbeitende Gewerbe, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt. Gestern hat der Kanton den entsprechenden Bericht veröffentlicht.

15 Betriebe bezahlen zu wenig Lohn

Die Kommission vergleicht bei ihren Kontrollen die Löhne der Angestellten mit den orts-, berufs- und branchenüblichen Löhnen. Falls die Löhne den üblichen Referenzlohn in missbräuchlicher Weise unterschreiten, sucht die Kommission den Kontakt mit dem betroffenen Arbeitgeber. Die Kommission stellte im Jahr 2017 bei fünfzehn Entsendebetrieben Lohnunterbietungen fest. Mit dreizehn von ihnen konnten die Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten bei sieben Betrieben Lohnunterbietungen. Alle sieben Verständigungsverfahren waren erfolgreich und es wurden Lohnnachzahlungen oder -erhöhungen für die Angestellten erzielt. Weil Branchen mit erhöhtem Risiko intensiver kontrolliert werden, widerspiegeln die Unterbietungsquoten von üblichen Löhnen laut dem Bericht nicht die Situation auf dem gesamten Arbeitsmarkt. 

Bewährtes Instrument der Missbrauchsbekämpfung

Die flankierenden Massnahmen, die laufend angepasst und verbessert werden, haben sich als Instrument gegen unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen bewährt. Per 1. April 2017 wurde das Entsendegesetz revidiert. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Anstellungsbedingungen wurden von 5'000 Franken auf 30'000 Franken angehoben. Parallel dazu wird die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vollzugsorganen im Rahmen eines Projektes verbessert, heisst es im Bericht weiter.

Fokus im 2018 auf Detailhandel, Kindertagesstätten, Betagten- und Pflegeheime

Als Fokusbranchen werden jene Branchen bezeichnet, auf die bei der Arbeitsmarktbeobachtung wegen der relativ grossen Zahl vermuteter Lohnunterbietungen und wegen des relativ hohen Anteils ausländischer Angestellten besonderes Gewicht gelegt wird. Die zuständige Tripartite Kommission des Kantons St. Gallen hat aus den Fokusbranchen des Bundes die Angestellten in Betagten- und Pflegeheimen sowie zusätzlich den Detailhandel und die Angestellten von Kindertagesstätten als kantonale Fokusbranchen für das Jahr 2018 festgelegt.

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