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Mehr Flüchtlinge im Kanton beziehen Sozialhilfe

Die Fachstelle für Statistik hat ihren neuen Analysebericht zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert.

Südostschweiz
29.03.18 - 11:07 Uhr
Wirtschaft
Sozialamt, Anmeldung, Amt, Sozialhilfe,
Insgesamt 6'239 Privathaushalte beanspruchten 2016 mindestens einmal Leistungen der finanziellen Sozialhilfe der Gemeinde.
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Der Bericht präsentiert Basiskennzahlen zur Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Mutterschaftsbeiträgen und ausserordentlichen Ergänzungsleistungen. Die Analyse umfasst erstmals auch Kennzahlen zur Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Ein Spezialteil beleuchtet die Situation der Einelternfamilien.

Im Jahr 2016 bezogen 2,2 Prozent der Kantonsbevölkerung Sozialhilfeleistungen der Gemeinden. Damit ist die Sozialhilfequote das vierte Jahr in Folge unverändert. Insgesamt wurden 2016 im Kanton St.Gallen 11'119 Personen mit Sozialhilfe der Gemeinden unterstützt. Im Kanton St.Gallen sind die Sozialhilfequoten der Gemeinden mit wachsender Besiedlungsdichte tendenziell höher. Überdurchschnittliche Sozialhilfequoten sind insbesondere bei Gemeinden mit Zentrumsfunktion festzustellen.

2,9 Prozent bezogen Sozialhilfe der Gemeinde

Insgesamt 6'239 Privathaushalte beanspruchten 2016 mindestens einmal Leistungen der finanziellen Sozialhilfe der Gemeinde. Dies entspricht 2,9 Prozent aller privaten Haushalte des Kantons. Je nach Haushaltstyp bestehen deutliche Unterschiede. Einelternhaushalte tragen mit 17,5 Prozent ein sechsfach höheres Sozialhilferisiko. Haushalte mit Verheirateten oder drei und mehr Erwachsenen haben ein klar unterdurchschnittliches Sozialhilferisiko. Dies hängt auch damit zusammen, dass mehrere erwachsene Personen zur Erzielung eines Einkommens beitragen können.

Einelternfamilien meist nur ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen

1'112 Einelternfamilien erhielten 2016 wirtschaftliche Sozialhilfe der Gemeinde. Davon waren 1'789 unterstützte Kinder betroffen. Gut jede beziehungsweise jeder dritte Sozialhilfe beziehende Alleinerziehende oder Alleinerziehender ist zumindest teilweise erwerbstätig. Das ist, verglichen mit allen übrigen unterstützten Fällen, überdurchschnittlich. Aufgrund dieser Erwerbsbeteiligung sowie Einkünften aus Alimentenbevorschussungen und Unterhaltsbeiträgen kommt bei 80 Prozent der Einelternfamilien die Sozialhilfe nur ergänzend zum Tragen. Nur jede fünfte unterstützte Einelternfamilie deckte 2016 ihren gesamten Lebensbedarf ausschliesslich über die Sozialhilfe.

Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich hat zugenommen

Im Jahr 2016 wurden im Kanton St.Gallen 1'450 Personen des Flüchtlingsbereichs mit finanzieller Sozialhilfe unterstützt. Das sind 82,8 Prozent der entsprechenden Bevölkerungsgruppe. Gegenüber 2013 ist die Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich um gut 16 Prozentpunkte gestiegen. Das bedeutet, dass es vielen der in den Jahren 2015 und 2016 in die Schweiz gekommenen Asylsuchenden in der Zeit seit dem positivem Asylentscheid beziehungsweise der Zubilligung einer vorläufigen Aufnahme noch nicht möglich gewesen ist, eine wirtschaftliche Existenzgrundlage aufzubauen.

9 von 10 Personen im Asylbereich mit Sozialhilfe unterstützt

2016 liefert die Schweizerische Sozialhilfestatistik erstmals Resultate zur Sozialhilfe im Asylbereich. Insgesamt 3'309 Personen des Asylbereichs erhielten 2016 finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe. Das entspricht 88,3 Prozent der Bevölkerungsgruppe im Kanton St.Gallen mit Aufenthaltsstatus N oder einer vorläufigen Aufnahme mit weniger als sieben Jahren Aufenthalt. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist bei Asylsuchenden (N) nur bedingt möglich. Sie unterliegen in den ersten drei Monaten nach Einreichen des Gesuchs einem Arbeitsverbot. Anschliessend ist das Ausstellen einer Bewilligung zur Erwerbstätigkeit durch die kantonalen Behörden möglich, sofern die Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Es besteht zudem ein Inländervorrang.

 

 

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