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UBS-Chef Ermotti erhält 2017 eine halbe Million mehr Boni

UBS-Chef Sergio Ermotti hat 2017 mehr verdient. Die UBS zahlte ihm Gehalt und Boni von 14,2 Millionen Franken, nach 13,7 Millionen Franken im Vorjahr. Gleichzeitig korrigiert sie den im Januar publizierten Reingewinn um 112 Millionen Franken nach unten.

Agentur
sda
09.03.18 - 10:24 Uhr
Wirtschaft
UBS-Chef Sergio Ermotti hat 2017 mehr Boni erhalten. (Archiv)
UBS-Chef Sergio Ermotti hat 2017 mehr Boni erhalten. (Archiv)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Über die gesamte Bank gerechnet zahlte die UBS im letzten Jahr Boni von 3,1 Milliarden Franken und damit 6 Prozent mehr als 2016, wie die UBS am Freitag im Geschäftsbericht mitteilte.

Die Konzernleitung zusammen erhielt demnach 74,2 Millionen Franken. Das sind rund 2,3 Millionen Franken mehr als im Jahr davor. Die Löhne für die Verwaltungsratsmitglieder blieben derweil wenig verändert bei 13,1 Millionen Franken. Der Löwenanteil mit gut 6 Millionen Franken erhielt Verwaltungsratspräsident Axel Weber.

Die Bank rechtfertigt die höheren Gehaltschecks mit einem besseren Ergebnis im Kerngeschäft. Der Gewinn vor Steuern war im vergangenen Jahr um 29 Prozent auf 5,3 Milliarden Franken gestiegen.

Unter dem Strich verdiente die UBS im vergangenen Jahr mit 1,05 Milliarden Franken deutlich weniger als noch 2016 mit 3,2 Milliarden. Grund dafür waren Sonderfaktoren wie Abschreibungen auf Steuergutschriften. Die Steuerreform in den USA hatte bei allen dort tätigen Banken zu einer Abwertung latenter Steuergutschriften geführt.

Damit liegt der nun geprüfte Reingewinn 112 Millionen Franken unter dem ungeprüften Ergebnis, das die Bank im Januar für das Gesamtjahr 2017 publiziert hatte. Grund für die Korrektur seien höhere Rückstellungen für Rechtsfälle sowie für regulatorische und ähnliche Angelegenheiten, schreibt die UBS.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die UBS die Zahlen für das Geschäftsjahr 2016 im März wegen ebenfalls höheren Rückstellungen nachträglich nach unten anpassen müssen. Diese mussten nach einer Grundsatzvereinbarung zur Beilegung eines Hypothekenstreits gemacht werden.

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