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Verfahren gegen Baumeisterverband soll eingestellt werden

Der Graubündnerische Baumeisterverband ist gemäss eigenen Angaben entlastet. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission habe die Einstellung des Verfahrens gegen den GBV beantragt. Ein Entscheid soll bald gefällt werden.

31.01.18 - 10:40 Uhr
Wirtschaft
A13 Bau Trimmis
Darf der Baumeisterverband aufatmen?
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Der Graubündnerische Baumeisterverband (GBV) stand im Verdacht, in illegale Absprachen im Unterengadin verwickelt gewesen zu sein. Konkret wurde ihm vorgeworfen, dass er Vorversammlungen organisiert haben soll, bei denen die Bauunternehmer Preise abgesprochen haben. Untersuchungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission haben nun jedoch ergeben, dass sich der Verband nichts zu Schulden habe kommen lassen. So liest sich eine Mitteilung des GBV. Demnach hat das Weko-Sekretariat der Kommission den Antrag gestellt, das Verfahren vorbehaltlos einzustellen. Der Entscheid darüber soll noch im Frühling 2018 fallen.

Kanton prüft Schadensersatzforderung

Die Ermittlungen gegen die Verstösse wurden Ende 2012 eingeleitet. Im vergangenen Oktober wurde im Rahmen einer ersten Verfügung bekannt, dass im Münstertal in rund 100 Fällen Preisabsprachen getätigt wurden. Knapp zwei Monate später hatte die Weko mitgeteilt, dass in einer zweiten Verfügung zwölf Baufirmen wegen Absprachen im Engadin mit insgesamt einer Million Franken gebüsst worden sind. Bei acht Projekten wurden zwischen 2004 und 2012 illegale Absprachen festgestellt. Bei einem Projekt war auch der Kanton betroffen. Dieser prüfe zur Zeit, ob er durch Preisabsprachen zu Schaden gekommen ist und zivilrechtlich Schadensersatz einfordern kann, wie es im Schreiben des GBV weiter heisst.

Der GBV sei an einer raschen Klärung dieser Frage interessiert und erwarte, dass die Beurteilung eines allfälligen Schadens, soweit er sich nachweisen und quantifizieren lasse, im Rahmen einer volkswirtschaftlich umfassenden Güterabwägung erfolgt. Es dürfe nicht dazu kommen, dass allfällige Schadenersatzforderungen zu jahrelangen Rechtsverfahren führen und eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen des Bauhauptgewerbes in den Regionen gefährden würden. Sollten Firmen vom Markt verschwinden, bestehe die Gefahr, dass sich die angestrebte Stärkung des Wettbewerbs ins Gegenteil verkehrt und es zu Monopolen komme, warnt der GBV.

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