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Hug und Aldrovandi müssen gehen

Der Verwaltungsrat der Obersee Nachrichten AG akzeptiert den Entscheid des Kreisgerichts.

Südostschweiz
18.12.17 - 11:17 Uhr
Wirtschaft
Bruno Hug: Mir wurde gekündigt, und ich wurde per sofort freigestellt.»
Bruno Hug: Mir wurde gekündigt, und ich wurde per sofort freigestellt.»
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von Christoph Leiber

Das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland war eindeutig: Die «Obersee Nachrichten» (ON) und ihr Verleger Bruno Hug hätten gegen die Kesb Linth und ihren Chef Walter Grob eine persönlichkeitsverletzende Medienkampagne geführt (Ausgabe vom Mittwoch). Daraus hat der Verwaltungsrat der Obersee Nachrichten AG, einer Tochterfirma der «Südostschweiz»-Herausgeberin Somedia, nun seine Konsequenzen gezogen: Wie gestern bekannt wurde, muss Bruno Hug die ON verlassen. «Mir wurde gekündigt, und ich wurde per sofort freigestellt», bestätigt Hug, der die ON 1981 gegründet und 1999 an die Somedia verkauft hat. Gegen die Kündigung will er sich nicht wehren.

Entlassen wurde nach Informationen, die der «Südostschweiz» vorliegen, auch ON-Redaktor Mario Aldrovandi. Weder er noch der Verwaltungsrat wollten gestern dazu Stellung nehmen. Laut dem Gerichtsurteil war Aldrovandi an der Medienkampagne mitbeteiligt.

Die Führung der Obersee Nachrichten AG übernimmt Somedia-Kadermann Ralf Seelig. Er wird in den nächsten Tagen bestimmen, wer als Hugs Nachfolger die Redaktion in Rapperswil leitet. Diese wurde gestern informiert.

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Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat der Obersee Nachrichten AG beschlossen, das Urteil des Kreisgerichts in Mels zu akzeptieren. Das Unternehmen ist damit bereit, den Klägern 83 000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen und die im Urteil gemachten Auflagen zu erfüllen. Diese besagen, dass die Gratiszeitung den Entscheid publizieren und rund 80 Artikel in allen Online-Archiven als persönlichkeitsverletzend kennzeichnen muss. Zudem werden die ON verpflichtet, 63 Leserkommentare auf ihrer Facebook-Seite zu löschen.

Bis das Urteil rechtskräftig wird, könnten gleichwohl noch Jahre vergehen. Denn wie Hug schon am Mittwoch bekannt gab, erwägt er einen Rekurs beim Kantonsgericht in St. Gallen. «Vom Gefühl her sieht es nach einem Weiterzug aus», lässt Hug durchblicken.

Grob verzichtet auf Rekurs

Das Urteil nicht anfechten wird Kesb-Chef Grob, auch wenn ihm das Gericht die geforderte Genugtuung zugunsten einer sozialen Einrichtung verweigert hat: «Unser Hauptanliegen war die vollständige Rehabilitierung der Kesb Linth und meiner Person», begründet er seinen Entscheid. Auf einen Rekurs verzichtet voraussichtlich auch die Stadt Rapperswil-Jona, die als Trägergemeinde der Kesb Linth ebenfalls zu den Klägern gehörte. Dies erwartet der zuständige Stadtrat Roland Manhart. Definitiv entschieden werde am Montag.

Wie es bei einem Rekurs von Hug in dem Verfahren weitergehen würde, ist noch unklar. Laut dem Kreisgericht in Mels sind zwei Szenarien möglich: Entweder wird das Verfahren nur zwischen den Klägern und Hug fortgesetzt, oder die Obersee Nachrichten AG wird ebenfalls nochmals einbezogen.

Anwalt erwartet Vergleich

Noch behandeln muss das Kreisgericht eine Forderung, die es in ein separates Verfahren ausgelagert hat. Die Kläger verlangen, dass die ON den Gewinn herausgeben, den sie dank der Artikel über die Kesb erzielt haben. Klägeranwalt Adrian Bachmann hält es für gut möglich, dass es zu einem Vergleich kommt: «Damit der Gewinn berechnet werden kann, müssen die ON ihre Zahlen offenlegen – und das will kein Verlag.» Zur Streitsumme will sich Bachmann nicht äussern. Klar sei aber, dass die noch offenen Anwalts- und Gerichtskosten der Stadt Rapperswil-Jona bei Weitem gedeckt wären. So würde der Rechtsstreit den Steuerzahler nichts kosten.

Wie das Kreisgericht bestätigt, trennt sich die Obersee Nachrichten AG auch von ihrem Anwalt. Das Unternehmen lasse sich nicht mehr durch den Zürcher Medienanwalt Daniel Glasl vertreten, dessen Dienste weiterhin Hug in Anspruch nimmt.

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Ich weis nicht, ob das die Herren Grob und Hug so belassen sollten. Nach meiner Gerichtserfahrung und den Äusserungen eines Richters sowie eines bekannten Staatsrechtlers über die - angebliche - "Unabhängigkeit" der Gerichte, werden da Aspekte für einen Weiterzug zu prüfen. Man sollte sich vielleicht anwaltlich anders aufstellen und die Sache in einem erweiterten Rahmen weiterführen. Letztlich sind aber die Entscheidungsgründe der Vorinstanz massgebend.

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