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Bank Sarasin muss Drogerie-Unternehmer Müller Millionen zahlen

Das Landgericht Ulm hat die Schweizer Bank J. Safra Sarasin zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro an den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verurteilt.

Agentur
sda
22.05.17 - 15:49 Uhr
Wirtschaft
Ein deutsches Gericht verurteilte die Bank  J. Safra Sarasin dazu, dem Besitzer der deutschen Drogeriemarktkette Müller 45 Millionen Euro zu bezahlen. (Archiv)
Ein deutsches Gericht verurteilte die Bank J. Safra Sarasin dazu, dem Besitzer der deutschen Drogeriemarktkette Müller 45 Millionen Euro zu bezahlen. (Archiv)
KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Gericht bestätigte damit am Montag die Forderung des 84-Jährigen, für Verluste durch falsche Beratung bei Investitionen in den hochriskanten Luxemburger Sheridan-Fonds entschädigt zu werden.

Die Bank müsse zudem sämtliche Kosten des Rechtsstreits in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozent tragen, befand die Vorsitzende Richterin Julia Böllert.

Sie sah es als erwiesen an, dass der Milliardär Müller Opfer einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung geworden ist. Ihm sei offenkundig auch zugesagt worden, dass seine Einlagen gegen Kapitalverlust versichert wären, was nicht der Fall gewesen sei, erklärte Böllert.

Müller hatte geltend gemacht, er sei über das umstrittene Geschäftsmodell des Fonds sowie über die damit verbundenen Risiken im Unklaren gelassen worden.

Urteil nach deutschem Recht

Die Sarasin-Bank hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, Müller sei von einem Vertreter Sarasins über steueroptimierte Anlagemöglichkeiten mit Hilfe des Sheridan-Fonds sowie damit verbundene Risiken informiert worden.

Die Bank kann gegen die Gerichtsentscheidung binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Das Urteil erfolgte unter Anwendung deutschen Rechts. Zuvor hatte Sarasin vergeblich versucht, die Behandlung der Klage Müllers vor einem Gericht in Deutschland zu verhindern und ein Verfahren in der Schweiz angestrebt.

Der öffentlichkeitsscheue Milliardär, dessen in Ulm ansässige Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen in Deutschland und anderen Ländern unterhält, liess sich vor Gericht von Anwälten vertreten. Sie erklärten, Müller sei eine Rendite von zwölf Prozent in Aussicht gestellt worden, wobei er jedoch nicht über das fragwürdige Geschäftsmodell des Fonds aufgeklärt worden sei.

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Tja. Hatte wohl Müller diesbezüglich die "besseren" Anwälte gehabt, welche es verstanden, alles zu Gunsten dieses Milliardärs zu drehen. Aber noch ist nicht aller Tage Abend, und die Schweizer Bank wird versuchen, dieses Urteil wieder zu "ihren" Gunsten zu drehen. Davon abgesehen standen/stehen sich in diesem Fall, zwei sehr gut betuchte Unternehmen gegenüber, denen es nicht weh tut, so einen aufwendigen Streit vor Gericht auszutragen. Die lachenden dritten sind in diesem Fall aber immer wieder die Advokaten - der jeweiligen Seite, welche dabei nicht schlecht verdienen.

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