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Therme: Gemeinde Vals wehrt sich

Die Gemeinde Vals widerspricht den Vorwürfen, der Verkauf der Therme sei nicht rechtmässig erfolgt. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass die zehntägige Frist für eine Stimmrechtsbeschwerde nicht eingehalten wurde.

Südostschweiz
12.06.12 - 08:50 Uhr

Vals. – Am 16. April hat die Gruppe «Besorgter Valser Bürger» eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 9. März eingereicht, die Therme Vals an Remo Stoffel zu verkaufen. Gerügt wird in der Beschwerde die Verletzung von Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht.

Am Montag hat sich nun die Gemeinde Vals, beziehungsweise deren Rechtsvertreter Gieri Caviezel, in einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit gewandt. Darin wird diesen Vorwürfen vehement widersprochen. Die Beschwerde sei aus der Sicht der Gemeinde haltlos und unbegründet.

«Gesetzliche Vorgaben eingehalten»

Im Einzelnen argumentiert Caviezel, dass die zehntägige Frist für eine Beschwerde wegen Stimmrechtsverletzung nicht eingehalten worden ist. Die Gruppe habe es auch versäumt, die behaupteten Fehler vor und anlässlich der Gemeindeversammlung geltend zu machen. Im Weiteren, so heisst es in der Mitteilung weiter, seien «sämtliche gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf der Aktien eingehalten» worden, und auch die anderen Anfechtungsgründe, die in der Beschwerde geltend gemacht würden, entbehrten jeglicher Grundlage und seien nicht haltbar.

Der Anwalt der Beschwerdeführer, Vincent Augustin, wollte sich am Montag auf Anfrage nicht zum Thema äussern, es handle sich um ein hängiges Verfahren. Die Frage der Beschwerdefrist sei jedoch Gegenstand seiner Replik.

Verunsicherung ausgelöst

Nicht der gleichen Meinung wie der Anwalt der Gemeinde Vals ist der Staatsrechtler Rainer Schweizer, Professor an der Universität St. Gallen. Zur unterschiedlichen Auffassung über die Einhaltung der Beschwerdefrist will er sich nicht äussern, das werde das Verwaltungsgericht entscheiden. Doch auch wenn der Anwalt der Gemeinde in diesem Punkt recht bekäme, wäre der Rechtsstreit noch keineswegs entschieden. Denn beim Therme-Verkauf an Stoffel seien verschiedene Gesetze auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene verletzt worden, und zu diesen Verletzungen werde das Verwaltungsgericht zusätzlich sein Urteil abgeben.

Dass die Gemeinde bei einem hängigen Verfahren an die Öffentlichkeit tritt, begründet Caviezel damit, dass die Beschwerdeführer in der Bevölkerung Verunsicherung ausgelöst hätten. Dem habe man entgegentreten müssen. Es gehe aber keinesfalls darum, das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidungsfindung zu beeinflussen. (be)

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