Strafanzeige gegen Stolz und Sasek
Der Auftritt der deutschen Nationalsozialistin und Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz in der Churer Stadthalle führt zu einem Strafverfahren. Der Berner Anwalt Daniel Kettiger hat Anzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eingereicht.
Der Auftritt der deutschen Nationalsozialistin und Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz in der Churer Stadthalle führt zu einem Strafverfahren. Der Berner Anwalt Daniel Kettiger hat Anzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eingereicht.
Chur. – Rechtsanwalt Daniel Kettiger richtet seine Strafanzeige sowohl gegen die Rednerin Sylvia Stolz wie auch gegen Ivo Sasek, Organisator der Konferenz der Anti-Zensur-Koalition. Dies weil er «als verantwortlicher Moderator» es unterlassen habe, «Frau Stolz das Wort zu entziehen», als diese über längere Dauer «offensichtlich Leugnung des Holocaust» betrieben habe.
Nicht notwendig
In seiner Anzeige verweist Kettiger auf jene Vortragspassage, in der Stolz kritisiert, der Holocaust sei noch nie vor Gericht bewiesen worden. Was wegen der Offensichtlichkeit auch nicht notwendig ist. Stolz fährt dann fort: es würden «die Feststellungen über die Tatorte, Tötungsmethoden, Anzahl der Toten, Tatzeiträume, Täter, Leichen oder Spuren eines Mordes» fehlen. Weiter auch über «Zeugenaussagen, Dokumente oder sonstige Beweismittel». Und es gäbe auch keine Beweise für eine nationalsozialistische «Absicht, die Judenheit ganz oder teilweise zu zerstören», ebenso für «Beweise, Pläne und Befehle». (so)
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